Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

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4.2 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: Kaum Unterstützung für die Vorlage

Sieben gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft haben eine Stellungnahme eingereicht. Travail.Suisse teilte mit, dass sie an einer Teilnahme am

Vernehmlassungsverfahren verzichte.

Die Mehrheit der Wirtschaftsverbände (economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV, die Schweizerische Bankiervereinigung SBV) spricht sich gegen eine neue Regelung und für den Status quo aus. Economiesuisse und SAV begrüssen am Vorschlag der Mehrheit, dass auf ein Akkreditierungssystem, das keine Gleichbehandlung aller Interessen erlaubt hätte, verzichtet wird. Hingegen wird die vorgeschlagene Reduktion der Zutrittsausweise von den vier Verbänden als sachlich nicht begründet kritisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass gar nicht so viele Zutrittsausweise an Interessenvertreter abgegeben werden, da viele Parlamentsmitglieder gar keine Ausweise abgeben. Economiesuisse und SAV sprechen sich auch gegen die Publikation der

Auftraggeber von Lobbying-Firmen aus: Dadurch entstehe eine Ungleichbehandlung mit den Parlamentsmitgliedern, welche selber eine solche Rolle haben können und ihre Auftraggeber auch nicht angeben müssten. Auch scheint es economiesuisse, dem sgv und dem SAV nicht praktikabel, dass Personen mit Tagesausweis von Ratsmitgliedern begleitet werden müssen. Economiesuisse, sgv, SAV machen zudem auf die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Familienmitgliedern, persönlichen Mitarbeitenden und Interessenvertretern aufmerksam. Auf gar keine Gegenliebe bei economiesuisse, sgv, SAV und SBV stösst der Vorschlag der Minderheit, weil dieser unterschiedliche Kategorien von Interessen und ein «kleines

Akkreditierungssystem» für bestimmte Gruppen von Interessenvertretern vorsieht. Der Vorschlag bringe zudem eine nicht gewollte Stärkung der kommerziellen Interessenvertretung, meint economiesuisse.

Vorbehalte gegen die Vorlage haben auch der Schweizerische Bauernverband sbv und der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, wobei sie sich nicht grundsätzlich gegen eine Neuregelung des Zugangs zum Parlamentsgebäude aussprechen. Der SGB lehnt jedoch die vorgeschlagene Umsetzung ab. Der sbv begrüsst, dass die Verantwortung für die Vergabe von Zutrittsausweisen bei den Ratsmitgliedern bleibt. Beide Verbände sprechen sich jedoch dagegen aus, dass von den beiden Zutrittskarten nur noch eine an eine Lobbytätigkeit

ausübende Person abgegeben werden darf, weil hier Abgrenzungsschwierigkeiten zu den persönlichen Mitarbeitenden und Familienmitgliedern entstehen. SGB und sbv schlagen deshalb die Streichung vom zweiten Satz in Art. 69b Abs. 1 ParlG gemäss Entwurf der Mehrheit vor. Hingegen begrüssen SGB und sbv die in der Vorlage vorgesehenen

Offenlegungspflichten.

Handlungsbedarf sieht der Kaufmännische Verband, wobei er sich weder mit dem Vorschlag der Mehrheit, noch mit dem Vorschlag der Minderheit anfreunden kann. Der Verband plädiert für einen gleichen Zugang für alle Interessenvertretenden unter der Bedingung, dass diese vorgängig in einer öffentlichen Liste mit Angabe aller Auftraggeber eingetragen worden sind. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die sich registriert haben, sollen

Tagesausweise erhalten.