Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

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1 Ablauf des Verfahrens

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf vom 18. Januar 2018 zur Umsetzung der

parlamentarischen Initiative «15.438 s Eine Regelung für transparentes Lobbying im

eidgenössischen Parlament» wurde am 25. Januar 2018 eröffnet. Die Frist für die Eingabe von Stellungnahmen endete am 2. Mai 2018. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die

Kantonsregierungen, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die gesamtschweizerischen Dachverbände der

Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Kreise.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetzes und der

Parlamentsverwaltungsverordnung regeln den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das Parlamentsgebäude.

26 Kantonsregierungen sowie die KdK und die Conférence des Gouvernements de Suisse occidentale, acht in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, neun

Dachverbände und 68 andere Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen haben geantwortet. Insgesamt gingen somit 113 Stellungnahmen ein.

2 Stellungnahmen der Kantonsregierungen und der KdK

Es sind Antworten von allen 26 Kantonsregierungen eingegangen. Vier davon (UR, SZ, SG, AG) haben jedoch mitgeteilt, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. 11

Kantonsregierungen beschränken ihre Stellungnahme auf die Frage des Zugangs in das Parlamentsgebäude für die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. Die anderen 11

Kantonsregierungen äussern sich auch generell zur Vorlage.

2.1 Zugang für die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone

In mehreren Stellungnahmen wird hervorgehoben, dass die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsregierungen nicht zu vergleichen ist mit der Lobbytätigkeit von

Verbänden, Organisationen und Unternehmen (ZH, BE, ZG, FR, TI, VD, VS, NE, GE, JU). Es wird die institutionelle Bedeutung der Kantone im föderalen Bundesstaat betont.

Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsregierungen sollen deshalb über Dauerausweise verfügen. Verschiedene Kantonsregierungen halten fest, dass die aktuelle Praxis gut

funktioniert und diese beizubehalten ist (ZH, BE, LU, SO, BS, BL, SH, AR).

Es besteht jedoch keine Einigkeit darüber, ob die Abgabe von Dauerausweisen an

Kantonsvertreterinnen und –vertreter rechtlich normiert werden soll. Mehrere

Kantonsregierungen würden eine formelle Regelung des Zutritts ihrer Vertreterinnen und Vertreter begrüssen (BE, ZG, SO, FR, TI, VD, VS, NE, GE, JU). Gemäss SO und NE könnte dies gemäss dem Vorschlag der Kommissionsminderheit erfolgen: Kantonsvertreter sollten ihre Zutrittsausweise unabhängig von Mitgliedern der Bundesversammlung erhalten. GE möchte, dass die Vertretungen der Kantonsregierungen einerseits über spezifische

Zutrittsausweise verfügen sollten, es andererseits aber auch den Parlamentsmitgliedern nach wie vor möglich sein sollte, den Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Zutrittsausweise abzugeben. ZH und LU sprechen sich explizit gegen eine formelle Regelung der Ausstellung der Zutrittsausweise für Kantonsvertreter aus: Entsprechende Dauerausweise sollen gemäss