Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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an Schweizer und mehrheitlich erneuerbaren Energien stützen wollen. Alle Schweizer Produzenten, insbesondere auch von Schweizer Wasserkraft, profitieren hiervon, indem die Herkunftsnachweise an Wert gewinnen und Haushalten und Gewerbe ein attraktives Angebot für eine erneuerbare Stromversorgung gemacht wird. Die netzbezogenen Massnahmen setzen im Vergleich zu heute stärkere Anreize zu einem netzdienlichen Verhalten und höherer Kosteneffizienz. Sie tragen somit dazu bei, dass die Stromnetze auch längerfristig finanzierbar bleiben. Wichtig ist bei der erweiterten kostenbasierten Regulierung, dass über die Sunshine-Regulierung auch solche Bereiche beleuchtet werden, die wichtige Effizienz- oder Diskriminierungspotenziale der monopolistischen Betreiber beinhalten. Dazu zählen die Umsetzung effizienter smarter Investitionen und das Messwesen.
Etwaige Zielkonflikte und unerwünschte Nebenwirkungen – insbesondere im Hinblick auf den angestrebten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stromeffizienz
– sind im Vorschlag zur Tarifierung auf der Netzebene 7 angemessen berücksichtigt. Eine höhere Kostengerechtigkeit stärkt grundsätzlich die langfristige Wirtschaftlichkeit im Netzausbau. Um die wirtschaftliche Attraktivität des Eigenverbrauchermodells zu erhalten, ergibt sich eine Grenze in den Anpassungen. Zugleich ist der Vorschlag offen für neue innovative Tarifierungsmodelle.
Die vorgesehene Regulierung bei den Flexibilitäten und die (zusätzlich) gesetzlich abgesicherte Erweiterung des Systemdienstleistungsmarktes fördern den Wettbewerb und können zu neuen Marktteilnehmern führen. In der längeren Frist ist aus der neuen Flexibilitätsregulierung ein erhebliches Innovationspotenzial zu erwarten, v.a. wenn bei der Einführung von Smart-Metern auch kleinere Endverbraucher mit ihrem Nutzungsverhalten besser in den Markt integriert werden.
Auch im Messwesen können in Konkurrenz zu den etablierten Anbietern neue Konkurrenten auf den Markt treten. Diese sind erfolgreich, wenn sie wirtschaftlichere Angebote unterbreiten. Durch den nur teilweise geöffneten Markt der Verrechnungsmessung bleiben die Folgekosten der Marktöffnung auf die Netzbetreiber begrenzt, v.a. da heute schon Fremdbeauftragungen erfolgen und der betroffene Kundenkreis leistungsgemessen ist, d.h. zusätzliche Kosten für IT und hinterlegende Datenaustauschprozesse bei den Netzbetreibern übersichtlich sein sollten.
Wirkung auf andere Branchen
Andere Branchen werden vor allem durch eine volle Marktöffnung beeinflusst. Alle gewerblichen und industriellen Endverbraucher erlangen im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten gleich lange Spiesse bei der Strombeschaffung. Bei tendenziell sinkenden Strompreisen profitieren speziell die Branchen mit stromintensiveren Unternehmen, insofern diese heute noch keinen freien Marktzutritt haben.
Die dynamischen innovationsfördernden Wirkungen einer Strommarktöffnung und längerfristig auch der Flexibilitätsregulierung können Spillover-Effekte (Übertragungseffekte) in die Gesamtwirtschaft haben. Bei dieser positiven Einschätzung ist leicht einschränkend zu beachten, dass alle Endverbraucher die volkswirtschaftlichen Kosten einer Speicherreserve mitzutragen haben.