Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt

Eine volle Marktöffnung führt zu einem dynamischeren Umfeld in der Schweizer Energiewirtschaft, aus der sich Chancen wie auch neue Herausforderungen für die Beschäftigten in der Branche ergeben. Diese können vor allem von der Dynamik neuer Marktideen profitieren. Die Innovationen aus der Strommarktöffnung tragen zu einer besseren gesellschaftlichen Integration der erneuerbaren Energien bei.

Aus derzeitiger Sicht sind aus den vorgestellten Massnahmen tendenziell leicht positive Auswirkungen auf die Umwelt erkennbar. Durch die volle Marktöffnung wäre auch bei steigenden Stromimporten mit keiner zusätzlichen Umweltbelastung zu rechnen, da die CO2-Belastung durch die Stromerzeugung durch die Mengen im Schweizer und europäischen Emissionshandelssystem begrenzt werden. Der gleiche Effekt gilt (in umgekehrter Weise) bezüglich der Wirkung des Standardprodukts in der Grundversorgung, das längerfristig einen grösseren Konsum von erneuerbaren Energien stützt. Insofern steht bei ihm die marktnahe Förderwirkung und nicht die Klimawirkung im Vordergrund. Bezüglich der netzwirksamen Massnahmen ist festzustellen, dass ein mittelbar gestützter intelligenter Ausbau der Stromnetze den Raum und die Umwelt entlastet, wenn ein konventioneller Netzausbau teils entfällt. Grundsätzlich sind die Innovationspotentiale und solche aus der vollen Marktöffnung (bspw. durch Beteiligungsmodelle für dezentral eingespeiste erneuerbare Energien) positiv zu sehen, da sie zu einer ressourcensparenden modernen Energieversorgung beitragen können. Die stärker leistungsbezogenen Tarife dürften den Anreiz zum Stromsparen nur begrenzt mindern.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 201666 zur Legislaturplanung 2015– 2019 und im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201667 über die Legislaturplanung 2015– 2019 angekündigt.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die vorgesehenen Massnahmen stärken eine kosteneffizientere Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2050. Eine vollständige Marktöffnung setzt Innovationspotenziale in der Schweizer Stromwirtschaft frei, die für den industriellen Wandel förderlich sind.

66 BBl 2016 1105, hier 1173 und 1222

67 BBl 2016 5183, hier 5187