Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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Auch entsprechen die Massnahmen den Zielen der Infrastrukturstrategie des Bundes.68 Mit dieser soll die Leistungsfähigkeit der nationalen Infrastrukturen sichergestellt werden, wozu die Speicherreserve und die zusätzlichen Massnahmen zur Versorgungssicherheit beitragen. Die von der Infrastrukturstrategie ebenfalls angestrebte Optimierung der Rahmenbedingungen sowie Steigerung der Wirtschaftlichkeit erfolgt insoweit, als durch den zweiten Marktöffnungsschritt und die Wahlfreiheiten im Messwesen grundlegende Anreize für Investitionen in neue Technologien geschaffen werden. Bestehende Ineffizienzen werden durch die Marktdynamik reduziert. Zudem finden relevante Verbesserungen in der Netzregulierung statt: Eine bessere Nutzung von Flexibilitäten und die Tarifierungsmassnahmen führen zu einer effizienteren Netznutzung und einem langfristig optimierten Netzausbau. Die Einführung einer Sunshine-Regulierung im Rahmen der kostenbasierten Regulierung erhöht die Transparenz und setzt tendenziell milde Effizienzanreize für das Stromverteilnetz.
Die vorgeschlagenen Massnahmen der Revision, insbesondere die vollständige Marktöffnung und Verbesserungen bei der Netzregulierung, sind insofern auch umfassend im Einklang mit der Wachstumsstrategie des Bundesrates, als sie zu einer verbesserten Effizienz der Stromversorgung führen. Da es sich um Infrastrukturen handelt, die beträchtliche Auswirkungen auf andere Branchen haben, wird auch die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft tendenziell verbessert. Letzteres Ziel begründet speziell die Einführung einer volkswirtschaftlich angemessenen Speicherreserve. Anzumerken ist, dass die Interdepartementale Arbeitsgruppe Wachstum vor allem auch eine erhebliche (Effizienz-)Wirkung in einem Benchmarking der Verteilnetzbetreiber gesehen hat69, die im Rahmen der Sunshine-Regulierung vorgespurt werden kann, da die Vergleichsmöglichkeiten nicht beschränkt werden. Sie kann dort aber keine finanziellen Anreize setzen. Eine finanzielle Beanreizung (bspw. in Form einer Anreizregulierung) wird bei einer zunehmenden Verbreitung von Smart-Grids an Bedeutung gewinnen, um deren effektive Umsetzung besser zu stützen.
Ferner sind die beim zweiten Marktöffnungsschritt zu erwartenden Innovationen, die auch durch die Flexibilitätsregulierung und den Wahlfreiheiten im Messwesen gestützt werden, im Einklang mit der Strategie Digitale Schweiz.70 Sie unterstützen das Ziel, dass die Energieversorgung der Zukunft innovative Technologien nutzt. Dies sind Ziele, welche sich ebenfalls in der Strategie nachhaltige Entwicklung71 und in der Smart-Grid-Roadmap72 finden.
68 www.uvek.admin.ch > Das UVEK > Infrastrukturstrategie des Bundes
69 Staatsekretariat für Wirtschaft (2015), Grundlagen für die Neue Wachstumspolitik - Analyse der bisherigen und Ausblick auf die zukünftige Strategie, S. 187.
70 Schweizerische Eidgenossenschaft (2016), Strategie Digitale Schweiz.
71 www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019
72 BFE (2015), Smart Grid Roadmap Schweiz. Wege in die Zukunft der Schweizer Elektrizitätsnetze.