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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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4.2 Für die Anlegerinnen und Anleger wesentliche Vertragselemente zwischen

dem Bewilligungsträger (Fondsleitung, SICAV) und Dritten, ausgenommen Vergütungsregelungen;

4.3 Weitere bedeutende Tätigkeiten der Dritten;

4.4 Fachkenntnisse von Dritten, die mit Verwaltungs- und Entscheidungsaufga-

ben beauftragt sind.

5 Weitere Informationen

Angaben über Zahlungen an die Anlegerinnen und Anleger, die Rücknahme von Anteilen sowie Informationen und Publikation über die kollektive Kapitalanlage sowohl in Bezug auf den Sitzstaat als auch auf allfällige Drittstaaten, in denen die Anteile angeboten werden.

6 Weitere Anlageinformationen

6.1 gegebenenfalls bisherige Ergebnisse der kollektiven Kapitalanlage; diese An-

gaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein;

6.2 Profil der typischen Anlegerin oder des typischen Anlegers, für die oder den

die kollektive Kapitalanlage konzipiert ist.

7 Wirtschaftliche Informationen

Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter der Ziffern 1.8 und 1.12 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die von der Anlegerin oder dem Anleger zu entrichten sind, und denjenigen, die zulasten des Vermögens der kollektiven Kapitalanlage gehen.