Vorlage
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 105Fedlex · Vorlage
Anhang 8 (Art. 79)
Gebührenordnung für Verfügungen und Dienstleistungen der Prüfstelle
in Franken
1 Verfügung über die Prüfung eines einteiligen Prospekts 2 000–10 000 2 Verfügung über die Prüfung eines Registrierungsformulars 1 000–5 000 3 Verfügung über die Prüfung einer Wertpapierbeschreibung
und Zusammenfassung 1 000–5 000 4 Verfügung über die Prüfung eines ausländischen Prospekts 4 000–12 000 5 Verfügung über die Prüfung eines Basisprospekts 4 000–15 000 6 Verfügung über die Prüfung eines Nachtrags 100–3 000 8 Kosten der Hinterlegung eines eiteiligen Prospekts 100–500 9 Kosten der Hinterlegung eines Registrierungsformulars 50–250 10 Kosten der Hinterlegung einer Wertpapierbeschreibung und
Zusammenfassung 50–250 11 Kosten der Hinterlegung eines ausländischen Prospekts 100–500 12 Kosten der Hinterlegung eines Basisprospekts 100–500 13 Kosten der Hinterlegung eines Nachtrags 10–50 14 Kosten der Hinterlegung der endgültigen Bedingungen 2–5 15 Zusatzkosten bei physischer Hinterlegung 1 000–2 000
Bei physischer Gesuchseinreichung kann ein Aufschlag von bis zu 60 Prozent auf die oben genannten Beträge erhoben werden
Die Hinterlegungsbebühren betreffen lediglich Transaktionen ohne vorgängige Prüfung.