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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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Warnhinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Um welche Art von Produkt handelt es sich?

Angaben gemäss Anhang 10.

Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?

Angaben gemäss Anhang 11.

Was geschieht, wenn [Name des Emittenten] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?

Angabe, ob die Privatkundin oder der Privatkunde auf Grund des Ausfalls des Emittenten oder des Garanten einen finanziellen Verlust erleiden kann, und falls ja, ob ein Einlageschutz oder eine Sicherheit vorhanden ist, und die Bedingungen und Einschränkungen des Einlageschutzes oder der Sicherheit.

Welche Kosten entstehen?

Angaben gemäss Anhang 12.

Wie lange muss ich die Anlage halten und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?

Angaben gemäss Anhang 13.

Wie kann ich mich beschweren?

Hinweis darauf, wie und wo die Privatkundin oder der Privatkunde sich über das Produkt oder über das Verhalten des Erstellers oder der Person, die zu dem Produkt berät oder es verkauft, beschweren kann, unter Aufnahme (i) eines Links zur entsprechenden Website für solche Beschwerden und (ii) einer aktuellen Anschrift und einer E-Mail-Adresse, unter der solche Beschwerden eingereicht werden können.

Sonstige zweckdienliche Angaben

Für ausländische kollektive Kapitalanlagen: Der Vertreter und die Zahlstelle nach Art. 120 Abs. 2 Bst. d KAG.

Optional sonstige zweckdienliche Angaben. Insbesondere:

– ein Verweis auf zusätzliche Unterlagen, welche Informationen beinhalten;

– Informationen zur Besteuerung des Produkts;

– gut sichtbarer Hinweis, sofern das Revisionsunternehmen des Emittenten nicht von

einer durch den Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird.