Vorlage
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 50Fedlex · Vorlage
Bei einem Basisprospekt:
2. Hinweis, dass die wichtigsten Angaben zu den Effekten für ein allfälliges bestimmtes öffentliches Angebot oder eine bestimmte Handelszulassung in den endgültigen Bedingungen ergänzt werden
1.10 Bei einem Prospekt:
1. Bei einem öffentlichen Angebot: die wichtigsten Angaben zum Angebot
Bei einem Basisprospekt:
2. Hinweis, dass die wichtigsten Angaben zum Angebot für ein bestimmtes öffentliches Angebot in den endgültigen Bedingungen ergänzt werden.
1.11 Bei einem Prospekt:
1. Bei einer Handelszulassung: die wichtigsten Angaben zur Handelszulassung
Bei einem Basisprospekt:
2. Hinweis, dass die wichtigsten Angaben zu einer allfälligen Handelszulassung in den endgültigen Bedingungen ergänzt werden.
1.12 Bei einem Prospekt:
1. Prospekt vom [Datum] genehmigt durch [Name Prüfstelle] am [Datum]
Bei einem Basisprospekt:
2. Basisprospekt vom [Datum] genehmigt durch [Name Prüfstelle] am [Datum]
3. Hinweis, dass die endgültigen Bedingungen so bald wie möglich nach Vorliegen der endgültigen Angaben, bei einer Zulassung zum Handel spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung der betreffenden Effekte zum Handel, veröffentlicht und bei der Prüfstelle hinterlegt werden
2 Angaben über den Emittenten (Registrierungsformular)
Der Prospekt muss die nachfolgenden Angaben über den Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber enthalten. Die Prüfstelle kann in begründeten Fällen von den Bestimmungen der Prospektschemata abweichen oder die Offenlegung zusätzlicher Angaben verlangen.
2.1 Risiken
Darstellung der wesentlichen Risiken in Bezug auf den Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber und seine/ihre Branche.
2.2 Allgemeine Angaben über den Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
1. Firma des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
2. Sitz des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
3. Ort der Hauptverwaltung des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber