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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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4. Rechtsform des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheiten-
geber
5. Rechtsordnung, die auf Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicher-
heitengeber Anwendung findet und unter der er besteht / sie bestehen
6. Datum der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten und allfäl-
liger Garantie- oder Sicherheitengeber, sofern diese nicht unbestimmt ist
7. Zweck des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
8. Datum der Statuten des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicher-
heitengeber
9. Bezeichnung des Registers, Datum der Eintragung in dieses Register und
gegebenenfalls Firmennummer betreffend den Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber
10. Falls Emittent und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber Teil eines
Konzerns ist: Darstellung der operativen Konzernstruktur
11. Voraussetzungen für einen Emittenten- oder Garantie- oder Sicherhei-
tengeberwechsel
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und
weitere Organe des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherhei-
tengeber
Ist der Emittent oder allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber ein Staat, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft, so sind die Angaben sinngemäss aufzuführen
2.3.1 Personelle Zusammensetzung
Der Prospekt enthält Namen und Geschäftsadressen nachstehender Personen:
1. der Mitglieder des geschäftsführenden Organs (Verwaltungsrats, Ge-
schäftsführung, etc.);
2. sofern die Geschäftsführung delegiert wurde: der mit der Geschäftsfüh-
rung betrauten Mitglieder (oberes Management/Geschäftsleitung);
3. der Revisionsstelle (Firma, Sitz);
4. allfällige weitere Organe (inkl. deren personelle Zusammensetzung);
5. allfällige persönlich haftende Gesellschafter (namentlich bei Komman-
ditaktiengesellschaften);
6. der Gründer bei Gesellschaften, welche seit weniger als fünf Jahren be-
stehen.
2.3.2 Revisionsorgan des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber
1. Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsor-
gans, welches die im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse geprüft hat;
2. Name der für das Revisionsorgan zuständigen Revisionsaufsichtsbe-
hörde;