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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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4. Rechtsform des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheiten-

geber

5. Rechtsordnung, die auf Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicher-

heitengeber Anwendung findet und unter der er besteht / sie bestehen

6. Datum der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten und allfäl-

liger Garantie- oder Sicherheitengeber, sofern diese nicht unbestimmt ist

7. Zweck des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber

8. Datum der Statuten des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicher-

heitengeber

9. Bezeichnung des Registers, Datum der Eintragung in dieses Register und

gegebenenfalls Firmennummer betreffend den Emittenten und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber

10. Falls Emittent und allfällige Garantie- oder Sicherheitengeber Teil eines

Konzerns ist: Darstellung der operativen Konzernstruktur

11. Voraussetzungen für einen Emittenten- oder Garantie- oder Sicherhei-

tengeberwechsel

2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und

weitere Organe des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherhei-

tengeber

Ist der Emittent oder allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber ein Staat, eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft, so sind die Angaben sinngemäss aufzuführen

2.3.1 Personelle Zusammensetzung

Der Prospekt enthält Namen und Geschäftsadressen nachstehender Personen:

1. der Mitglieder des geschäftsführenden Organs (Verwaltungsrats, Ge-

schäftsführung, etc.);

2. sofern die Geschäftsführung delegiert wurde: der mit der Geschäftsfüh-

rung betrauten Mitglieder (oberes Management/Geschäftsleitung);

3. der Revisionsstelle (Firma, Sitz);

4. allfällige weitere Organe (inkl. deren personelle Zusammensetzung);

5. allfällige persönlich haftende Gesellschafter (namentlich bei Komman-

ditaktiengesellschaften);

6. der Gründer bei Gesellschaften, welche seit weniger als fünf Jahren be-

stehen.

2.3.2 Revisionsorgan des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber

1. Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsor-

gans, welches die im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse geprüft hat;

2. Name der für das Revisionsorgan zuständigen Revisionsaufsichtsbe-

hörde;