Vorlage
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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3.13.4 Nettoerlös
Geschätzter Nettoerlös der Emission, aufgegliedert nach den wichtigsten Verwendungszwecken.
3.13.5 Verkaufsbeschränkungen (Selling Restrictions)
Es ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen.
4 Verantwortung für den Prospekt
Bei einem Basisprospekt muss diese Erklärung sowohl im Basisprospekt als auch in den endgültigen Bedingungen enthalten sein.
Der Prospekt muss folgende Angaben enthalten über die Gesellschaften oder Personen, die für den Inhalt des Prospektes oder gegebenenfalls für bestimmte bezeichnete Abschnitte die Verantwortung übernehmen:
4.1 Firma und Sitz der betreffenden Gesellschaften oder Personen;
4.2 Erklärung der betreffenden Gesellschaften oder Personen, dass ihres Wissens
die Angaben richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.