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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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Anhang 3 (Art. 50)

Mindestinhalt des Prospektes Schema für Derivate

Die Reihenfolge innerhalb der Abschnitte 1 (Zusammenfassung), 2 (Angabe über den Emittenten) und 3 (Angaben über die Effekten) ist nicht vorgeschrieben.

Bei Verwendung eines Basisprospekts können insbesondere die produktspezifischen Bedingungen, die produktspezifische Beschreibung der Effekten und die Angaben zu den produktspezifischen Risiken auch in die endgültigen Bedingungen aufgenommen werden.

Wenn eine Ausnahme nach Artikel 51 Absatz 2 FIDLEG beansprucht wird, ist im Prospekt [an prominenter Stelle | auf der Deckseite] darauf hinzuweisen, dass dieser noch nicht geprüft ist. Zusätzlich ist diesfalls darauf hinzuweisen, dass der Prospekt nur per Prospektdatum aktuell ist und bis zum Prüfentscheid nicht aktualisiert oder nachgeführt werden muss.

Auf der ersten Seite des Prospekts ist an prominenter Stelle textlich in Fettschrift hervorgehoben darauf hinzuweisen, dass das Derivat

 keine kollektive Kapitalanlage ist und nicht der Bewilligung der Eidgenössischen

Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht;

 ein Emittentenrisiko aufweist, und

 gegebenenfalls nicht von einem beaufsichtigten Institut im Sinne von Art. 70

Abs. 1 FIDLEG ausgegeben, garantiert oder gleichwertig gesichert ist.

Der Prospekt für Derivate (strukturierte Produkte / Hebelprodukte) muss im Weiteren folgende Angaben enthalten:

1 Zusammenfassung

Die Zusammenfassung muss folgende Angaben enthalten:

1.1 Erklärung, dass die Zusammenfassung als Einleitung zum Prospekt zu verste-

hen ist.

1.2 Erklärung, dass sich der Entscheid eines Anlegers zur Investition (Anlageent-

scheid) auf die Angaben im Prospekt (in seiner Gesamtheit) und nicht auf die Zusammenfassung stützen muss.

1.3 Erklärung, dass eine Haftung für die Zusammenfassung nur für den Fall be-

steht, dass diese irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird.

1.4 Firma des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber.

1.5 Sitz des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber.

1.6 Rechtsform des Emittenten und allfälliger Garantie- oder Sicherheitengeber

(z.B. Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH)