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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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Ist die Investmentgesellschaft das Mutterunternehmen einer anderen Investmentgesellschaft, hat das Mutterunternehmen auch die Angaben in Ziffern 1– 4 für Anlagen zu machen, die von ihrem Investment-Tochterunternehmen gehalten werden.

2.11 Dividende und Ergebnis

Der Prospekt enthält folgende Angaben zu Dividende und Ergebnis des Emittenten:

1. Beschreibung der Dividendenpolitik des Emittenten und allfälliger diesbezüglicher Beschränkungen, und

2. Dividende pro Beteiligungspapier für die letzten drei Geschäftsjahre.

Hat sich in den letzten drei Geschäftsjahren die Zahl der Beteiligungspapiere des Emittenten, insbesondere durch eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder durch Zusammenlegung oder Split der Beteiligungspapiere geändert, so sind die Angaben pro Beteiligungspapier zu bereinigen, um sie vergleichbar zu machen.

3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)

Der Prospekt enthält die nachfolgenden Angaben über die Effekten. Die Prüfstelle kann in begründeten Fällen von den Bestimmungen der Prospektschemata abweichen oder die Offenlegung zusätzlicher Angaben verlangen.

3.1 Risiken

Darstellung der wesentlichen Risiken in Bezug auf die Effekten, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden.

3.2 Rechtsgrundlage

Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Effekten begeben worden sind oder begeben werden.

3.3 Rechte

Kurze Beschreibung der mit den Effekten verbundenen Rechte, insbesondere Umfang des Stimmrechts, Anspruch auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös sowie allfälliger Vorrechte.

3.4 Beschränkungen

3.4.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit

Beschränkungen der Übertragbarkeit pro Kategorie der Effekten unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen sowie Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr.