Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 17 Seiten
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Automatisierung der Abläufe (z. B. automatische Meldebestätigung und Matching), kann die Stellenmeldepflicht weiterentwickelt und entscheidend verbessert werden.
3.5.6 Finanzierung und Kosten
Die Kantone BS und VD begrüssen explizit, dass das eService Portal durch den Fonds der ALV und nicht durch die Kantone entwickelt und finanziert wird. Der Kanton TG hält fest,
dass die Kosten für Einrichtung und Unterhalt eines Zugriffs anderer Stellen auf die Systeme der öAV nicht seitens der kantonalen AVIG-Vollzugsstellen geleistet werden sollen. Der Kanton ZH bemängelt die Feststellung im erläuternden Bericht (Ziff. 3.2.2), dass die künftig elektronische Abwicklung verschiedener Dienstleistungen der öAV und der ALV zu personellen Einsparungen führt. Die Nutzer werden voraussichtlich Unterstützung benötigen; dies zeigt sich heute bereits bei der Registrierung und beim Login der Stellensuchenden seit Einführung der Stellenmeldepflicht. Der Kanton FR fügt hinsichtlich derselben Ziffer des erläuternden Berichts an, dass in zwei Gemeinden Stellen wegfallen werden. Bis anhin müssen sich arbeitslose Personen dort direkt bei der Gemeinde anmelden. Künftig werden diese Aufgaben aufgrund der elektronischen Anmeldung wegfallen.
Der Kanton NE fordert, dass allfällige Einsparungen aufgrund der Einführung von elektronischen Dienstleistungen zur Verbesserung der Beratung von Stellensuchenden oder zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht verwendet werden können. Die Reduktion der Aufwände darf keinen negativen Einfluss auf den Personalbestand oder die verfügbaren finanziellen Mittel verursachen. Die Effizienzsteigerung und damit einhergehende Kostenreduktion und/oder administrative Entlastung wird von neun Teilnehmenden explizit begrüsst (BE, GE, GL, SH,
SO, SAV, SBV-2, SGV, SSV).
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