Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 17 Seiten
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Explizite Zustimmung: 6 Teilnehmende
Kantone: 5 (BE, BS, UR, VD, ZG)
Parteien: -
Organisationen: FER
3.3 Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des IVG
Anpassung des Artikels 54 Absatz 5 und 6 VE-IVG
Elf Teilnehmende finden die Anpassung gut. Darunter sind neun Kantone (AG, GE, SG, TG, AR, BS, UR, VD, ZG) sowie die FER und die AIHK.
GL stimmt der Übertragung von Aufgaben an die IV zu, solange dies im Rahmen eines fundierten Projektes erfolgt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen könnten neue Begehrlichkeiten geweckt werden. GE bringt vor, dass die Bedingungen für die Anwendung dieser Bestimmungen präzisiert werden müssen. Für TG muss klar sein, dass für die Einrichtung und den Unterhalt eines Zugriffs auf Informationssysteme der ALV von Seiten des Kantons weder finanzieller noch personeller Support der kantonalen AVIG-Vollzugsstellen geleistet wird.
SZ lehnt den Vorschlag ab und beantragt die Streichung. Für die Zusammenarbeit im Rahmen von IIZ genügt die Basis von Artikel 85f AVIG. Durch diese neuen Absätze können andere Institutionen ebenfalls Begehrlichkeiten anbringen. Zudem besteht die Gefahr, dass Aufgaben oder Kompetenzen der zuständigen Institutionen abgeschwächt werden. Die IVSK lehnt die Anpassung von Artikel 54 Absatz 6 mit der Begründung ab, dass Verfügungen im IV-Bereich nur durch die kantonalen IV-Stellen erlassen werden dürfen. Eine Delegation der Kompetenzen zu Stellen ausserhalb der IV führt zu unklaren Verhältnissen, namentlich für die Aufsicht und Verantwortung. Sie begrüsst jedoch, dass die IV mit dem Artikel 54 Absatz 5 Aufgaben von anderen Stellen übernehmen kann.
Explizite Zustimmung: 11 Teilnehmende
Kantone: 9 (AG, AR, BS, GE, SG, TG, UR, VD, ZG)
Parteien: -
Organisationen: 2 (FER, AIHK)
Ablehnung: SZ, IVSK (Abs. 6)
3.4 Interinstitutionelle Zusammenarbeit
14 Teilnehmende befürworten die Anpassungen, welche die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen ALV und IV erleichtern. Darunter sind elf Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, SG, TG, VD, VS) sowie die AIHK, die FER und der Schweizerische Städteverband (SSV).
Die AIHK stimmt der Anpassung zu, wünscht im erläuternden Bericht jedoch eine Analyse der Pilotprojekte, die durch diese Anpassung eine gesetzliche Basis erhalten.
FER stimmt der Vorlage zu, merkt jedoch an, dass die Bedingungen für die Kompetenzübergabe nicht erläutert sind. FR wünscht Klärung der Zugriffsbedingungen für die IV sowie dazu, wie der Datenaustausch mit der IV genau gehandhabt wird.
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