Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 17 Seiten

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Gesetz abzubilden. 21 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SO,

SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und die CVP, FDP und SVP haben diese Anpassung explizit begrüsst. Im Weitern haben sich 13 Organisationen (Centre Patronal, CDEP-SO, FER,

GastroSuisse, Handelskammer beider Basel, KMU-Forum, SAV, SBV. SGB, SGV, SSV,

Swiss Textiles, VSEI) dafür ausgesprochen.

Der Verband Swiss Textiles verlangt eine Anpassung der Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 32 Absatz 2 AVIG. Insbesondere wünschen sie sich eine Verkürzung der Voranmeldefrist bei Kurzarbeit von zehn auf fünf Tage sowie die allgemeine Festsetzung der Karenzfrist (Frist, während der keine KAE gezahlt wird) auf einen Tag.

Explizite Zustimmung: 35 Teilnehmende

Kantone: 21 (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH)

Parteien: 3 (CVP, FDP, SVP)

Organisationen: 13 (Centre Patronal, CDEP-SO, FER, GastroSuisse, Handelskammer beider Basel, KMU-Forum, SAV, SBV, SGB, SGV, SSV, Swiss Textiles, VSEI)

3.1.2 Informationssysteme - E-Government (Art. 36, 53, 83, 85f, 96c, 96d, 97a VE-

AVIG und Art. 35 VE-AVG)

Die Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst alle vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen für die Betreibung der Informationssysteme der ALV sowie die Umsetzung der E-Government-Strategie. Von den elektronischen Dienstleistungen profitieren neben den Versicherten insbesondere die KMUs, die administrativ entlastet werden. Ein unbürokratischer elektronischer Zugang der Unternehmen zu staatlichen Dienstleistungen ist notwendig und fördert die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. 20 Teilnehmende, darunter die Kantone AG, BE, BS, GE, OW, SO, UR, VD und ZG sowie die CVP und die FDP und neun Organisatio-

nen (CDEP-SO, Centre Patronal, FER, GastroSuisse, hotelleriesuisse, SAV, SBV, SGB,

SSV) unterstützen das Vorhaben explizit. BE erachtet die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen als zielführend. Centre Patronal ist mit dem Entwurf zufrieden und betont, dass die Vorlage den Anforderungen des Datenschutzes und der genügenden gesetzlichen Grundlagen entspricht. SO weist darauf hin, dass den Ansprüchen des Datenschutzes gerecht zu werden ist. Für AG sind insbesondere die Anpassungen im Bereich der Zugriffsrechte relevant.

Negative Einwände oder Bedenken zu den angepassten Grundlagen für die Informationssysteme sowie die elektronischen Dienstleistungen kamen von Seiten der Kantone AR und LU. AR unterstützt die E-Government-Strategie grundsätzlich, sieht jedoch ein Risiko des Missbrauchs bei der elektronischen Anmeldung. Sie lehnen die Anpassungen ab, weil sie

dadurch zusätzlichen Aufwand für die Durchführungsstellen befürchten. LU bemängelt, dass keine Anmeldung mehr bei der Wohngemeinde erfolgen kann.

VS ist es wichtig, dass sich die Versicherten wie bis anhin auch nicht-elektronisch anmelden können. NE und VS regen an, dass die Bedingungen für eine elektronische Anmeldung auf Stufe Verordnung klar definiert werden, damit der Vollzug in den Kantonen keine Probleme bereitet.

GL verlangt, dass die elektronische Fristwahrung klar auf Verordnungsstufe geregelt wird. Wenn eine elektronische Anmeldung ermöglicht wird, muss dies auch für die Abrechnungen möglich sein. Im Weiteren sollen die Informationssysteme mit ihrem Zweck explizit genannt und einzeln aufgeführt werden.

BL wünscht, dass den Kundinnen und Kunden ein möglichst medienbruchfreier Zugang zu allen Versicherungs- und Behördengeschäften ermöglicht wird. GL fordert, dass die neuen

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