Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 17 Seiten
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Zwei Teilnehmende sind mit den Anpassungen nicht einverstanden, dies sind SZ und die IV-Stellen-Konferenz (IVSK).
Explizite Zustimmung: 14 Teilnehmende
Kantone: 11 (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, SG, TG, VD, VS)
Parteien: -
Organisationen: 3 (AIHK, FER Genève, SSV)
Ablehnung: 2 Teilnehmende
Kantone: 1 (SZ)
Organisationen: 1 (IVSK)
3.5 Weitere Anliegen
3.5.1 Datenzugriff für die Zahlung von kantonalen Leistungen
Die Kantone SH, BL, GL und die VAK fordern eine gesetzliche Basis für den Zugang auf die Daten der ALV für die Abwicklung der Auszahlung von kantonalen Leistungen für Arbeitslose. SH macht folgenden Vorschlag:
«Auf Wunsch des Kassenträgers sorgt die Ausgleichsstelle für weitergehende Unterstützung der Informationssysteme zur Ausrichtung von kantonalen Leistungen in Ergänzung des AVIG. Die Ausgleichsstelle kann die Investitions- und Unterhaltskosten dem Träger belasten».
BL und GL schlagen folgende Gesetzesergänzung vor:
«…f - betreibt auf Wunsch des Kassenträgers und gegen Bezahlung die Einrichtung einer speziellen ASAL-Datenbank zur Ausrichtung kantonaler Leistungen in Ergänzung des
AVIG…».
3.5.2 Datenbekanntgabe für die Vermeidung von Schwarzarbeit
VS fordert, dass in Artikel 35 Absatz 3 VE-AVG die kantonalen Behörden im Rahmen der Überprüfung von Schwarzarbeit ebenfalls Zugriffs- und Bearbeitungsrechte im Informationssystem für die öAV haben.
3.5.3 Allgemeine Regelung zum Datenschutz:
AI schlägt vor eine allgemeine Regelung aufzunehmen, die explizit die Ausgleichsstelle als Inhaberin der Daten für die Anforderungen an den Datenschutz für zuständig erklärt. Die bestehende Regelung in Artikel 96c Absatz 3 AVIG betrifft nur das Abrufverfahren.
3.5.4 Zugriff auf den gesicherten Bereich der Plattform der öAV
BE erachtet das Erfordernis des persönlichen Erscheinens in einem RAV für den Erhalt des Zugriffs auf den gesicherten Bereich der Plattform der öAV als Widerspruch zu den Digitalisierungsbestrebungen.
3.5.5 Prozesse Stellenmeldepflicht
GastroSuisse fordert, dass auch in anderen Bereichen der ALV und der Arbeitsvermittlung die Abläufe effizienter gestaltet werden müssen. Das gilt insbesondere für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Durch IT-basierte Anpassungen der Prozesse, insbesondere durch die
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