Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/73: Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung · 17 Seiten

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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) «Anpassungen zur administrativen Entlastung» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Teilrevision wurde durch die von Ständerat Vonlanthen eingereichte Motion 16.3457 «Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit» angestossen. Diese verlangt eine Anpassung der bestehenden Pflicht zur Suche einer Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im AVIG sowie eine rasche Umsetzung der E-Government Strategie.

Mit der Teilrevision wird den Anliegen des Motionärs Folge geleistet. Das WBF nimmt die Umsetzung der Motion zum Anlass, die gleichlautenden Bestimmungen für die Schlechtwetterentschädigung (SWE) ebenfalls anzupassen. Weiter soll die rasche Umsetzung von E-Government sämtliche Akteure administrativ entlasten. Die Vorlage umfasst deshalb auch die gesetzliche Grundlage für laufende und künftige Modernisierungsvorhaben im Bereich E-Government der ALV. Zusätzlich soll im Rahmen der Revision die Voraussetzung zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer bei KAE angepasst werden. Insgesamt umfasst die Vernehmlassungsvorlage Anpassungen von 12 Artikeln im AVIG1 sowie zwei Artikeln im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG; SR 823.11) und einem im Bundesgesetz über die

Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20).

Die Teilrevision des AVIG umfasst somit inhaltlich die folgenden drei Punkte:

• Die Pflicht zur Annahme oder Suche einer Zwischenbeschäftigung während dem Bezug von KAE und SWE wird aus dem Gesetz gestrichen. Gleiches gilt für die Artikel zu den entsprechenden Kontrollvorschriften.

• Die gesetzlichen Grundlagen für die rasche Umsetzung der E-Government-Strategie werden geschaffen. Damit wird neben allgemeinen administrativen Entlastungen unter anderem auch die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und die Arbeitsmarktintegration der Versicherten optimiert.

• Die Voraussetzung der andauernden erheblichen Arbeitslosigkeit für eine Verlängerung der Höchstdauer des Bezugs von KAE wird angepasst.

Die Vernehmlassung dauerte vom 24. Oktober 2018 bis zum 7. Februar 2019.

2 Übersicht über die Vernehmlassung

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum

Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Es wurden 63 Behörden und Organisationen angeschrieben. Insgesamt gingen beim WBF zu den in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen 48 Rückmeldungen von eingeladenen und spontanen Teilnehmenden der Vernehmlassung ein (23 davon waren mit allen Änderungen vorbehaltlos einverstanden).

Eine der eingegangenen Stellungnahmen war von einer Privatperson. Sie lehnt die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich ab, ohne Anträge zu formulieren.2

1 Aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen Vernehmlassung wird ein Artikel ergänzt, die Vorlage umfasst neu 13 Artikel im AVIG.

2 Aufgrund der Ablehnung der gesamten Vorlage wird die Stellungnahme zu den Themenbereichen und einzelnen Artikeln nicht zusätzlich aufgeführt. 601-01.2-00001 \ COO.2101.104.7.3438970 3/17