Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/76: Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht · 14 Seiten

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2 Ergebnisse der Vernehmlassung

2.1 Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gesetz als Ganzes

Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind auf folgender Internetseite öffentlich zugänglich:

www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen

2.1.1 VDK/VSAA und Kantone

Der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) zusammen mit dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) begrüssen den Gesetzesentwurf. Sie bedauern jedoch, dass im Gesetzesentwurf keine rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Kontrollen (Untersuchungskompetenzen der Kontrollorgane) und spezifischen Bestimmungen für den Datenaustausch festgeschrieben werden. VDK/VSAA erachten es als zwingend, dass entsprechende Bestimmungen in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden. Dabei sei darauf zu achten, dass die kantonale Organisationsautonomie gewahrt bleibt und ein Gestaltungsspielraum für die Festlegung der Kontrollverfahren belassen wird. Im Rahmen der Plenarversammlung vom 24. Januar 2019 hat die VDK seinen Antrag zurückgenommen, Artikel 3 Absatz 3 zu streichen und zwei neue Artikel betreffend „Kontrollen und dortiger Kompetenzen" sowie "Datenaustausch" im Gesetz aufzunehmen. Die VDK und das SECO haben sich darauf geeinigt, dass die Bestimmungen zur Untersuchungskompetenz und zum Datenschutz soweit möglich auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen.

Die Kantone AG, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI,

UR, VD, VS und ZH unterstützen die Stellungnahme VDK/VSAA (zum Teil wortwörtlich, zum Teil leicht angepasst, zum Teil mit Verweis, zum Teil sinngemäss). Einzelne, abweichende Stellungnahmen von Kantonen zu einzelnen Artikeln, sind im nächsten Kapitel aufgelistet.

AI lehnt die Vorlage ab und stellt den Antrag, Artikel 1, 2, und 3 Absatz 2 und 3 zu streichen. Nicht bemängelt werden einzig die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf Bundesstufe für den Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen, um die Kontrolle effektiv durchführen zu können, sowie die Einführung einer ausdrücklichen Kontrollpflicht durch die Kantone.

NE ist der Meinung, dass es wichtig wäre, über die Stellenmeldepflicht Bilanz zu ziehen, bevor eine Gesetzesgrundlage für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht verabschiedet wird.

ZG lehnt das vorgeschlagene Gesetz sowie die vorgeschlagene Variante ab. Dies mit der Begründung, dass die pro Kanton überschaubaren Mehrkosten der Kontrollen aufgrund der Stellenmeldepflicht von den Kantonen alleine finanziert werden sollten, eine (Teil-)Übernahme durch den Bund wird abgelehnt, da damit die Federführung des Bundes einhergehe.

2.1.2 Parteien und Dachverbände

Die FDP stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Sie weist darauf hin, dass die verfassungsmässige Kantonsautonomie nach Art. 46 BV eingehalten werden muss und dass die Kontrollen effizient ausgestaltet werden müssen um zu hohe Kosten und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Die SPS und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüssen die Beteiligung

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