Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/76: Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht · 14 Seiten

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durch den Bund an den Kontrollkosten der Kantone, um eine konsequente Anwendung der Stellenmeldepflicht in der ganzen Schweiz zu garantieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) beurteilen die Beteiligung durch den Bund an den Kontrollkosten der Kantone als sachgerecht. Von Arbeitgeberseite wird erwartet, dass die Kontrolle, korrekt, angemessen und effizient erfolgen. Mit der Ausrichtung eines Pauschalbetrags je Kontrolle soll ein Anreiz geschaffen werden, die Kontrollverfahren möglichst effizient auszugestalten.

Die SVP lehnt die Vorlage vollumfänglich ab, da sowohl die Stellenmeldepflicht wie auch die Finanzierung der Kontrollkosten eine Folge der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sei. Wie im erläuternden Bericht ausgeführt, seien zudem die genauen Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht weder für den Bund noch für die Kantone absehbar. Damit werde ein stark gebundener Ausgabenposten eingeführt, welcher gemäss SECO dem Bund zwischen 450’000 Franken jährlich und mehr als 2 Millionen Franken kosten könne.

Immerhin erlaube der vorgeschlagene Ansatz des Monitorings der Stellenmeldepflicht den Kantonen eine wünschenswerte Autonomie in der Ausführung der Kontrollen. Dies geschehe allerdings in der Annahme, dass der Bund keine Mindestvorgaben bezüglich der Art und Weise einer Stellenmeldepflichtkontrolle erlassen werde.

Der Kaufmännischen Verband (kfmv) begrüsst die Vorlage grundsätzlich. Dabei steht im Vordergrund, dass der freie Personenverkehr mit EU/EFTA-Ländern nicht eingeschränkt wird und an den bilateralen Verträgen festgehalten werden kann.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden, weist jedoch darauf hin, dass die Kontrolldichte angemessen ausfallen müsse (weniger als 3 Prozent), die Kontrollen risikobasiert und stichprobenweise durchzuführen seien (Verhältnismässigkeit), und dass keine administrativen Mehraufwände für die Arbeitgeber vorzusehen seien. Er begrüsst die Berichterstattung der Kantone und das zukünftige Monitoring. Die nicht im Finanzplan berücksichtigte Kosten dürfen keinen Einfluss auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen haben.

2.1.3 Weitere Kreise

Gemäss der Fédération des Entreprises Romandes Genf (FER) geht die Vorlage in die richtige Richtung. Denn es wäre falsch, den Kantonen die Gesamtheit der Kontrollkosten für eine vom Bund eingeführte Kontrollpflicht aufzubürden. Ausserdem müssen die Kantone einen gewissen Handlungsspielraum haben, damit sie ihre Kontrollpolitik unter Einhaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens möglichst sinnvoll organisieren können. Diese Anforderungen scheint die Vorlage zu erfüllen. Die FER erinnert auch daran, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten sei, insbesondere bei Art und Umfang der erwähnten Kontrollen, bringt aber keine diesbezüglichen Präzisierungen an.

Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) begrüsst grundsätzlich die Vorlage, sieht aber Klärungs- und Ausführungsbedarf bei Artikel 2, 3 und 4.

GastroSuisse begrüsst Art. 1 und 2 und wünscht, Artikel 3 Absatz 1 so zu ändern, dass eine Kontrolle vor Ort nur bei begründetem Verdacht erfolgt und Absatz 3 zu streichen.

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