Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
Kantone Parteien Organisationen
Alternativen In Absprache mit der Weinwirtschaft neue Bestimmungen festlegen,
insbesondere, indem:
o eine Lösung gefunden wird, um den Status quo der Weinbereitung in der Deutschschweiz aufrechterhalten zu können;
o sichergestellt wird, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Weine gegenüber den ausländischen Weinen nicht beeinträchtigt wird.
Ablehnung mit Alterna- VD, NE SBV, BRSW, FSV und 3 weitere tiven nationale Weinwirtschaftsorganisa-
tionen, 11 nationale nicht aus der Weinbranche stammende Organisationen (z.B. IGöM, JULA), COOP
Alternativen Inkraftsetzung verschieben, weil die Branche noch nicht bereit
Übergangszeit verlängern und finanzielle Unterstützung erhöhen Sich bezüglich der 11 von der FSV eingereichten Kriterien einigen, bevor der Vorschlag wieder aufgenommen wird: Es werden Zugeständnisse verlangt, namentlich bezüglich des Gebiets für die Weinbereitung, der zugelassenen Rebsorten und der Anforderungen an die Angabe zusätzlicher geografischer Namen
Ablehnung ZH, LU, SZ, BL, SGV, fenaco, VSW, SEVS, BDW,
SH, AR, SG, GR, SALS/ASSAF
AG, TI, GE
Argumente Aktuelle Weinklassierung ist zufriedenstellend
Konsequenzen der Anpassung lassen sich kaum abschätzen
Im Falle der Weine mit AOP und IGP wird die Beschränkung der Weinherstellung auf das geografische Ursprungsgebiet der Trauben abgelehnt.
4.5.4 Höchstbestandesverordnung
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BE, ZG, BL, AI, SG; Bäuerliche Kreise (SBV, Produzen-
KOLAS tenorganisationen)
Argumente Flexibilisierung ist zweckmässig.
Bessere Verwertung von Nebenprodukten und Lebensmittelabfällen
Zustimmung mit Alter- SFF, SVV, Suisseporcs, WEKO, nativen CAJB, Prométerre,
Alternativen Aufhebung der Höchstbestände
Festlegung der Höchstbestände pro Produktionsstätte und nicht pro Betrieb
Ablehnung AR SPS BO Schafe; VKMB, TIF
Argumente Bäuerliche Betriebe sind ausreichend in der Lage, Lebensmittel-
nebenprodukte zu verwerten.
Keine Förderung der zunehmenden Massentierhaltung
Keine Aufweichung der Höchstbestände
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400