Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

Kantone Parteien Organisationen

Alternativen  In Absprache mit der Weinwirtschaft neue Bestimmungen festlegen,

insbesondere, indem:

o eine Lösung gefunden wird, um den Status quo der Weinbereitung in der Deutschschweiz aufrechterhalten zu können;

o sichergestellt wird, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Weine gegenüber den ausländischen Weinen nicht beeinträchtigt wird.

Ablehnung mit Alterna- VD, NE SBV, BRSW, FSV und 3 weitere tiven nationale Weinwirtschaftsorganisa-

tionen, 11 nationale nicht aus der Weinbranche stammende Organisationen (z.B. IGöM, JULA), COOP

Alternativen  Inkraftsetzung verschieben, weil die Branche noch nicht bereit

 Übergangszeit verlängern und finanzielle Unterstützung erhöhen  Sich bezüglich der 11 von der FSV eingereichten Kriterien einigen, bevor der Vorschlag wieder aufgenommen wird: Es werden Zugeständnisse verlangt, namentlich bezüglich des Gebiets für die Weinbereitung, der zugelassenen Rebsorten und der Anforderungen an die Angabe zusätzlicher geografischer Namen

Ablehnung ZH, LU, SZ, BL, SGV, fenaco, VSW, SEVS, BDW,

SH, AR, SG, GR, SALS/ASSAF

AG, TI, GE

Argumente  Aktuelle Weinklassierung ist zufriedenstellend

 Konsequenzen der Anpassung lassen sich kaum abschätzen

 Im Falle der Weine mit AOP und IGP wird die Beschränkung der Weinherstellung auf das geografische Ursprungsgebiet der Trauben abgelehnt.

4.5.4 Höchstbestandesverordnung

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung BE, ZG, BL, AI, SG; Bäuerliche Kreise (SBV, Produzen-

KOLAS tenorganisationen)

Argumente  Flexibilisierung ist zweckmässig.

 Bessere Verwertung von Nebenprodukten und Lebensmittelabfällen

Zustimmung mit Alter- SFF, SVV, Suisseporcs, WEKO, nativen CAJB, Prométerre,

Alternativen  Aufhebung der Höchstbestände

 Festlegung der Höchstbestände pro Produktionsstätte und nicht pro Betrieb

Ablehnung AR SPS BO Schafe; VKMB, TIF

Argumente  Bäuerliche Betriebe sind ausreichend in der Lage, Lebensmittel-

nebenprodukte zu verwerten.

 Keine Förderung der zunehmenden Massentierhaltung

 Keine Aufweichung der Höchstbestände

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400