Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage

Eine deutliche Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und Organisationen unterstützt die strategischen Ziele und Stossrichtungen der AP22+. Begrüsst wird, dass die Eigenverantwortung und das Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt, die Wertschöpfung durch mehr Marktausrichtung verbessert und die Umweltbelastung insgesamt reduziert werden sollen. Ebenfalls teilen die Stellungnehmenden mehrheitlich die Ansicht des Bundesrats, dass für die Zielerreichung eine Anpassung der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung notwendig ist. Einige Kantone (AR, FR, LU, SG, TG) lehnen eine Gesetzesrevision explizit ab. Handlungsbedarf sehen UR, SO, SH, SPS, GPS, GLP, die Vertreter der Umweltseite (WWF, Greenpeace, Pro Natura), die Wasserversorger (SVGW) und Wissensch. CH mit Verweis auf die bestehenden Ziellücken im Umweltbereich. Auch Vertreter der Wirtschaft (u.a. economiesuisse) sehen Reformbedarf. Für sie sind strukturelle Anpassungen in der Landwirtschaft dringenden nötig. SZ, CVP und bäuerliche Kreise (u.a. SBV) sehen wenig oder keinen Handlungsbedarf für Gesetzesanpassungen. Sie lehnen insbesondere Änderungen beim Boden- und Pachtrecht ab. Sie argumentieren, dass die mit der Agrarpolitik 2014-2017 implementierten Massnahmen noch nicht verdaut seien und befürchten, dass eine erneute Gesetzesreform die Landwirtschaft überfordern würde.

Ob die Ziele der AP22+ mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen erreicht werden können, wird von den Stellungnehmenden unterschiedlich beurteilt. Die GLP, GPS, SPS und die Umweltkreise (u.a. Pro Natura, WWF) erachten die Vorlage insgesamt als ungenügend, um die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) und die Umweltziele Landwirtschaft zu erreichen. Sie sehen im vorgeschlagenen Massnahmenpaket keine Alternative zur Trinkwasser-Initiative und zur Initiative «Schweiz ohne Pestizide». Einige Kantone (AI, AR, BE, TG, TI), Parteien (GLP, GPS, SPS) und zahlreiche Organisationen (u.a. WWF, Agrarallianz) fordern die Prüfung einer Lenkungsabgabe auf Pflanzenschutzmitteln. Die Umweltseite, BPUK, VD sowie SVGW und Wissensch. CH fordern ambitioniertere Umwelt- und Klimaziele für die AP22+, griffigere Massnahmen im Umweltbereich und generell eine weniger intensive Landwirtschaft. Eine gegensätzliche Haltung dazu vertreten die bäuerlichen und wirtschaftlichen Kreise, für welche die AP22+ zu stark auf die Umwelt fokussiert ist. LDK, BDP, SVP, SBV und SBLV fordern eine grundlegende Korrektur der AP22+ in Richtung Stärkung der landwirtschaftlichen Produktion, Einkommensverbesserung für die bäuerlichen Familienbetriebe (verbindliches Einkommensziel) und administrative Vereinfachung. Die Wirtschaftsseite (economiesuisse, Nestlé) verlangt weniger staatliche Eingriffe und mehr unternehmerische Freiheiten, damit sich die Landwirtschaft auf die Bedürfnisse der Märkte ausrichten kann.

Die Ausklammerung des Themas Grenzschutz in der AP22+ wird von einigen Kantonen, der LDK und der bäuerlichen Seite ausdrücklich begrüsst, wohingegen liberale Kreise (u.a. FDP, economiesuisse. WEKO) eine Vernachlässigung der internationalen Komponente als verantwortungslos erachten.

Zahlreiche Stellungnehmende beurteilen die AP22+ im Kontext des neuen Verfassungsartikels 104a Ernährungssicherheit. Für SVP und bäuerliche Kreise wurde der Inlandproduktion nicht genügend Bedeutung beigemessen. GPS und Umweltkreise fordern eine konsequentere Ausrichtung der Agrarpolitik auf die Tragfähigkeit der Ökosysteme (Art. 104a BV Bst. b). Sie vermissen zudem die Berücksichtigung des Themas Foodwaste (Art. 104a BV Bst. e). Wirtschaftskreise bemängeln, dass die

grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen (Art. 104a BV Bst d) ausgeblendet wurden.

Was den Vollzug der AP22+ betrifft, befürchten 19 Kantone, BPUK, LDK, BDP, CVP, GLP, FDP, SVP und verschiedene Organisationen (u.a. SBV, economiesuisse), dass die mit der AP22+ zunehmende Vielfalt und Komplexität der Massnahmen zu steigendem administrativen Aufwand führt. Sie fordern explizit eine Vereinfachung der heutigen Massnahmen und eine administrative Entlastung. Die Kantone AG, AR, BE, GE, SZ, TG und TI erachten die AP22+ – insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen bei den Direktzahlungen – als zu vage formuliert und zu wenig ausgereift. Sie verlangen einen Marschhalt und eine vertiefte Überprüfung der Praxistauglichkeit mittels Pilotprojekten.

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400