Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Übersicht

Mit der Agrarpolitik ab 2022 sollen die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen

Markt, Betrieb und Umwelt so angepasst werden, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zukünftige Chancen eigenständiger und unternehmerischer nutzen kann. Die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen sollen in der Periode 2022-2025 im Umfang der geplanten Ausga-

ben der Jahre 2018-2021 festgelegt werden. Ausgangslage

Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) soll den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen neue Perspektiven geben. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so angepasst werden, dass die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreich agieren, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen kann. Marktorientierung, unternehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden.

Inhalt der Vorlage

Im Bereich Markt soll die Position und Wettbewerbskraft der Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten gestärkt und die Wertschöpfung durch konsequentere Marktausrichtung erhöht werden. Synergien zwischen Nachhaltigkeit und Markt sollen besser genutzt werden können. Zu diesem Zweck wird die Fokussierung der Milchpreisstützung auf wertschöpfungsstarke Produkte, ein einheitliches GUB/GGA-System für Wein und die Schaffung einer Plattform für Agrarexporte vorgeschlagen.

Im Bereich Betrieb steht die Stärkung des Unternehmertums durch Aufhebung staatlicher Beschränkungen und die Stärkung der betrieblichen Effizienz bei gleichzeitiger Erhaltung von vielfältigen bäuerlichen Betriebsstrukturen im Fokus. Der technologische Fortschritt und die Digitalisierung sollen optimal genutzt werden können. Vorgeschlagene Massnahmen sind insbesondere eine Anpassung des Direktzahlungssystems mit einer Neugestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge, die Modernisierung des Boden- und Pachtrechts zur Erleichterung des Quereinstiegs in die Landwirtschaft und der Einbezug neuer Produktionsformen ins Landwirtschaftsrecht wie die Produktion von Insekten oder Algen zu Nahrungs- und Futterzwecken.

Im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen sollen die Agrarökosystemleistungen langfristig gesichert und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert werden. Zu diesem Zweck soll insbesondere der ökologische Leistungsnachweis weiterentwickelt, die Biodiversitätsförderung vereinfacht und wirkungsvoller gestaltet sowie die standortangepasste Landwirtschaft mit regionalen Gesamtkonzepten gefördert werden.

Die AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative. Damit sollen insbesondere die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert, im ökologischen Leistungsnachweis Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden dürfen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Produktionssystembeiträgen (PSB) gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern und gezielt die Anforderungen regional verschärfen können.

Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022-2025 soll nominal weitgehend den in den Jahren 2018 bis 2021 geplanten Ausgaben entsprechen. Vorbehalten bleiben die Entscheide des Bundesrates im Rahmen der Botschaft über die Legislaturplanung 2019-2023 und den Legislaturfinanzplan 2021-2023.