Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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grundlegende Voraussetzung, um die neuen Herausforderungen der Tierproduktion, insbesondere die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen, durch eine umfassende und moderne Gesundheitsförderung und Prävention zu bewältigen.

 Boden: Bei der Siedlungs- und Infrastrukturplanung wird bis anhin die Qualität des zu überbauenden Bodens ungenügend berücksichtigt, da entsprechende Bodeninformationen wie auch die Sensibilisierung der Akteure häufig fehlen. Aus diesem Grund soll ein Kompetenzzentrum Boden aufgebaut werden. Auch der Aktionsplan Strategie Biodiversität des Bundesrates fordert den Aufbau eines nationalen Kompetenzzentrums Boden zur Verwaltung und Bereitstellung von Bodeninformationen. Das Kompetenzzentrum Boden soll sich der Vereinheitlichung und Aktualisierung von Methoden zur Erhebung von Bodeninformationen, Koordination bei anstehenden Bodenkartierungen in der Schweiz, Sammlungen und Bereitstellung von erhobenen Daten sowie der Beratung der Kantone widmen. Dadurch wird ein schweizweites kosteneffizientes und optimiertes Vorgehen gewährleistet und der Rückstand der Schweiz im Bereich Bodeninformationen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aufgeholt.

Der Betrieb des Gestüts als Kompetenzzentrum für die Pferdezucht ist aktuell in Artikel 147 des LwG geregelt. Die Aufgaben am Standort Avenches haben sich jedoch in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Neue Aufgaben sind dazu gekommen. Vor allem der Bereich Forschung über die Haltung von Pferden (Ethologie) sowie die Verwertung von Wissen zum Thema Pferd in der Landwirtschaft haben stark an Bedeutung zugenommen. Dies steht auch im Zusammenhang mit der starken Verlagerung der Bedeutung des Pferdes in der Landwirtschaft von der Zucht in die Haltung. Weil sich die Aufgaben des Gestüts in den letzten Jahren in die Bereiche Haltung und Verwertung von Wissen verlagert haben, werden die Bestimmungen zum Gestüt in Art. 147 LwG aufgehoben und neu im neuen Artikel 119 als Absatz 2 aufgeführt. Für die Bereiche Pferdezucht und -haltung sollen künftig die konkreten Aufgaben des Gestüts auf Verordnungsstufe aufgeführt werden. Damit wird auch dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Feller (17.461 Pa. Iv. Feller. Erwähnung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts im Gesetz) teilweise Rechnung getragen.

 Artikel 119

3.1.5.5 Förderung der Tierzucht

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Eine wesentliche Voraussetzung für eine kostengünstige und qualitativ hochstehende Erzeugung tierischer Produkte sind gesunde und widerstandsfähige Tiere, die über ein genetisches Leistungspotenzial verfügen, das der natürlichen Umgebung, in der sie leben, entspricht und das den wirtschaftlichen Bedingungen des Marktes Rechnung trägt. Unter dem Aspekt vermehrt ökologisch ausgerichteter Produktion gewinnen funktionelle Merkmale oder Fitnessmerkmale wie Gesundheit, Vitalität, Robustheit, Widerstandskraft, Fruchtbarkeit usw. vermehrt an Bedeutung. Die staatliche Zuchtförderung soll eine eigenständige Tierzucht auf den bäuerlichen Betrieben sicherstellen, damit die spezifische Nachfrage der inländischen Konsumenten befriedigt werden kann.

In der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) sind neben den Anforderungen für die Anerkennung als Zuchtorganisation die Beiträge für die verschiedenen züchterischen Massnahmen festgehalten. Die Bundesbeiträge werden zur Verbesserung der Grundlagen im Bereich Zucht von Tieren in einem Herdebuch (reine Rassen) ausgerichtet.

Die Beiträge für klassische züchterische Massnahmen (Herdebuchführung und Leistungsprüfungen) werden für alle Rassen einer Tiergattung gleich angesetzt, also unabhängig von einem allfälligen Gefährdungsstatus der Rasse oder Grad der Eigenständigkeit des Zuchtprogramms. Die Tierzuchtbeiträge des Bundes für reinrassige Nutztiere sollen es den staatlich anerkannten Zuchtorganisationen ermöglichen, ihre züchterischen Dienstleistungen den Nutztierzüchtern zu möglichst attraktiven Tarifen anzubieten. Beiträge für klassische züchterische Massnahmen werden ebenso an erhaltenswerte Schweizer Rassen ausgerichtet. Damit wird gewährleistet, dass auch innerhalb der Schweizer Rassen Herdebuchführung und Leistungsprüfungen zur Produktion von geeigneten Tieren stattfinden.