Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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3.1.5.3 Förderung der Vernetzung von Wissen

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Beim Transfer von neu erarbeitetem Wissen in die Praxis der Land- und Ernährungswirtschaft bestehen heute Defizite. Nicht in allen Fällen wird neues Wissen konsequent an die Praxis weitergegeben resp. es geschieht mit unnötiger zeitlicher Verzögerung. Zudem ist neues Wissen aus der Forschung nicht immer direkt in der Praxis umsetzbar. Unzulänglicher Wissensaustausch und fehlende Entwicklungsschritte sind einem innovativen Sektor abträglich. Mit zwei Massnahmen wird die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund die Verwertung von neuem Wissen gezielter fördern kann (vgl. nachfolgend Art. 118 und Art. 119). Damit trägt er dazu bei, dass neues Wissen konsequenter und auch schneller in der Praxis zur Anwendung gelangt, was für einen innovativen Sektor von grosser Bedeutung ist. Gleichzeitig wird damit auch die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Forschungsmittel verbessert.

Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwertung von neuem Wissen ist die Vernetzung der Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft mit Forschung, Bildung und Beratung. Es gibt zwar heute bereits Anstrengungen in diese Richtung, allerdings sind in den bestehenden Netzwerken entweder nicht alle Stufen der Wertschöpfungskette ausreichend gut vertreten oder es wird nicht die ganze Schweiz abgedeckt.

Mit Demonstrationsprojekten werden neue Technologien/Methoden/Prozesse/Dienstleistungen in einem realen Umfeld der breiteren Praxis/Öffentlichkeit bekannt gemacht. Mithilfe von Pilotprojekten können vor der Markteinführung bzw. Verbreitung in der Praxis wichtige umsetzungsrelevante (technische, wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche) Erkenntnisse gewonnen werden, die im Labor nicht erlangt werden können. Damit sollen die Erfolgsaussichten erhöht werden.

Die Bedeutung von Pilot- und Demonstrationsprojekten wird in Zukunft insbesondere auch im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft (Einsatz von Drohnen, Satelliten, unbemannten Fahrzeugen, etc.) zunehmen. Die Innosuisse fördert Innovationsprojekte, bei denen Forschung und Wirtschaftspartner zusammenarbeiten. Insbesondere für die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Ressourcenschonung und -effizienz fehlen in der Landwirtschaft jedoch oft die Wirtschaftspartner. Entsprechend kann sie nur beschränkt von der entsprechenden Förderung profitieren.

Beantragte Neuregelung

Mit Artikel 118 Absatz 1 wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund die schweizweite Vernetzung aller Akteure des Sektors mit Forschung, Bildung und Beratung wie auch entsprechende einzelne Projekte finanziell unterstützen kann. Mit einer daraus resultierenden umfassenderen Vernetzung kann Wissen konsequenter und schneller ausgetauscht werden, weil die Akteure sich besser koordinieren und Kooperationen eingehen. Insgesamt wird damit das LIWIS und dessen Effektivität und Effizienz gestärkt.

Mit Artikel 118 Absatz 2 und 3 erhält der Bund zudem neu die Möglichkeit, Pilot- und Demonstrationsprojekte zu unterstützen. Damit kann er im Rahmen des LwG eine Lücke schliessen, welche bei den Förderinstrumenten der Innosuisse besteht. Die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass neues Wissen in der Praxis angewendet wird und ist damit ein wichtiges Instrument der Innovationsförderung. Damit wird auch die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Forschungsmittel verbessert.

 Artikel 118

3.1.5.4 Aufbau von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Eine wichtige Massnahme für die Stärkung des Austauschs und der Verwertung von neuem Wissen ist die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken. Diese vernetzen, bereiten neues Wissen auf und koordinieren, begleiten, optimieren und evaluieren den Wissensaustausch zwischen Forschung, Bildung, Beratung und Praxis. Damit sensibilisieren und unterstützen sie die land- und ernährungswirt-