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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Um die Überwachung eines festgestellten Erosionsereignisses zu gewährleisten, werden die Kantone beauftragt, die Ereignisse mittels Georeferenzierung zu dokumentieren.

Anhang 4 Buchstabe A Ziffer 6.2.5

Die gestaffelte Nutzung des Krautsaums bei Hecken, Feld- und Ufergehölzen auf Qualitätsstufe II ist für die Zielarten des Krautsaums wertvoll, insbesondere für die Fauna. Diese Krautsäume sind flächenmässig relativ klein, im Vergleich beispielsweise zu extensiv genutzten Wiesen. Der Aufwand für die Nutzungsstaffelung hingegen ist gross und die Umsetzung – insbesondere bei angrenzenden Weiden - kompliziert. Die Bestimmung zur Nutzungsstaffelung wird deshalb als Haupthindernis für die vermehrte Anmeldung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen auf Qualitätsstufe II betrachtet. Mit der Aufhebung der Bestimmung ist deshalb die Erwartung verbunden, dass mehr Hecken, Feld- und Ufergehölze auf Qualitätsstufe II umgesetzt werden und durch die restlichen QII-Anforderungen letztlich ein Gewinn bezüglich ökologischer Qualität resultiert.

Anhang 4 Buchstabe A Ziffer 11.1.2

Während bei Bunt- und Rotationsbrachen das jeweilige früheste Datum zu deren Aufhebung festgelegt ist, fehlt dieses Datum beim Saum auf Ackerfläche. Dieser BFF-Typ ist – stärker noch als die Buntbrache - als längerfristiges Element gedacht, welches nicht in der Fruchtfolge rotiert. Vor dessen Aufhebung soll der Saum der Fauna noch zur Überwinterung dienen. Aus diesen Gründen soll dasselbe früheste Aufhebungsdatum wie bei der Buntbrache gelten.

Anhang 4 Buchstabe A Ziffer 12.1.6

Mit dem Verordnungspaket 2017 wurde die Baumpflege für alle beitragsberechtigten Hochstamm-Feldobstbäume bis zum 10. Standjahr obligatorisch eingeführt. Die Baumpflege umfasst die nötigen Pflegemassnahmen für Jungbäume. Die bisherige Anforderung von mindestens drei verholzen Seitentrieben oberhalb der Stammhöhe ist mit den Anforderungen an die Baumpflege, insbesondere mit dem Kronenaufbau mit Formierung und Schnitt, überflüssig geworden.

Anhang 4 Buchstabe A Ziffer 12.2.8

Analog Ziffer 12.1.6 ist aufgrund der Einführung der obligatorischen Baumpflege die bisherige Anforderung von drei Metern Kronendurchmesser bei einem Drittel der Bäume überflüssig, da der Kronenaufbau bei gepflegten Jungbäumen relativ rasch erfolgt. Die Streichung dieser Ziffer gibt den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zudem Rechtssicherheit, wenn abgehende Bäume ersetzt werden müssen und die Anzahl Bäume mit drei Metern Kronendurchmesser kurzzeitig unter einen Drittel des Bestandes fällt. Da das Qualitätsniveau II mit dieser Streichung rascher erreichbar ist, ist mit einer gewissen Zunahme von QII-Anlagen zu rechnen. Dies kann auch für die Biodiversitätsförderung positiv sein, da verschiedene andere Auflagen (z. B. Bereitstellung von Strukturelementen und Kombination mit Zurechnungsfläche) erfüllt sein müssen. Wegen des Aufwands bezüglich Anlageerstellung und obligatorischer Baumpflege in den ersten 10 Standjahren ist nicht damit zu rechnen, dass QII-Anlagen aus Gründen der Direktzahlungsoptimierung nach wenigen Jahren wieder gerodet werden.

Anhang 4 Buchstabe B Ziffer 4.3

Aus Gründen der administrativen Vereinfachung wie auch aus Kostengründen soll der Zwischenbericht neu als Checkliste verfasst werden können. Die Anforderungen an den Bericht werden in der Vollzugshilfe Vernetzung beschrieben. Die Checkliste wird in der Weisung zu dieser Ziffer geregelt.

Anhang 7 Ziffern 6.2.2 und 6.9

Die Beitragshöhe für den Herbizidverzicht auf der offenen Ackerfläche wurde anhand der erbrachten Leistung festgelegt. Der Beitrag deckt den zusätzlich erbrachten Aufwand an geleisteten Arbeitsstunden und Investitionen in Geräte ab. Zudem wird das erhöhte Risiko bezüglich Ertrag und Qualität teilweise aufgefangen. Die Beiträge sind Mittelwerte, denn je nach Kultur variieren natürlich die Aufwendungen und Risiken stark.

Der Zusatzbeitrag für den Verzicht auf Herbizid bei schonender Bodenbearbeitung wird um 200 Franken pro Hektare und Jahr reduziert. Dies, weil er mit dem Beitrag für den Herbizidverzicht auf der offenen Ackerfläche kumuliert werden kann.