Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung SEFV

5.9. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende

Der Verband Evangelische Frauen Schweiz verzichtet auf die Eingabe einer Stellungnahme.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra unterstützt die Stellungnahme von swissnuclear (siehe oben Ziffer 5.5).

Über eine Vorlage des Vereins Nie wieder Atomkraftwerke Schweiz NWA wurden 565 identische Stellungnahmen von Privatpersonen eingereicht. Die Vernehmlassungsteilnehmenden beantragen die Festlegung der Teuerungsrate auf 4.5 %. Die Annahme einer Betriebsdauer für Kernkraftwerke von 50 Jahren als Berechnungsgrundlage solle künftig unabänderlich sein. Zudem wird die Aufnahme der folgenden Bestimmung beantragt: Die Kosten für die Entsorgung aller Kernkraftwerke müssen bis 2038 vollständig durch den Entsorgungsfonds gedeckt sein. Spätere Zinserträge durch die Fondsbewirtschaftung fallen an den jeweiligen AKW-Betreiber.

Die Stellungnahme der Schweizerischen Energie-Stiftung SES ist identisch mit derjenigen des WWF Schweiz (siehe oben Ziffer 5.7). Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS schliesst sich der Stellungnahme der SES an. Die zentralen Aussagen der Stellungnahmen der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie sses sowie des Verkehrs-Club der Schweiz VCS decken sich ebenfalls mit denjenigen der SES.

Der Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Stärkung der unabhängigen Mitglieder der Organe von STENFO sowie das Verbot vorzeitiger Rückerstattungen von Fondsmittel. Der SGB plädiert dafür, für die Berechnungsgrundlage eine kürzere Betriebsdauer als 50 Jahre anzunehmen. Die Renditeerwartung solle auf 1.5 % gesenkt und die Teuerungsrate erhöht werden. Die Abschaffung des pauschalen Sicherheitszuschlags wird nicht gutgeheissen. Vielmehr solle dieser erhöht werden (200 %) und weiterhin auf Verordnungsstufe vorgeschrieben werden.