Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung SEFV

Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze.

SO: Der Kanton Solothurn begrüsst die Stärkung die unabhängigen Mitglieder in den Organen von STENFO. Darüberhinausgehend verzichtet er auf inhaltliche Bemerkungen.

BS: Der Kanton Basel-Stadt stellt den Antrag, die Teuerungsrate im finanzmathematischen Modell zur Berechnung der Jahresbeiträge solle in der Grössenordnung der jährlichen Kostensteigerung im Bereich der nuklearen Entsorgung liegen und demnach zwischen 2.95 und 4.61 % festgesetzt werden. Er fordert zudem die Erhöhung der generellen Sicherheitszuschläge auf 30 % der Basiskosten. Weiter sollen die Organe von STENFO ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern bestehen.

BL: Der Kanton Basel-Landschaft stellt den Antrag, die Organe von STENFO sollten ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern bestehen. Weiter solle im Anhang der Verordnung eine Unterscheidung zwischen Anlagerendite und Diskontsatz eingeführt werden. Schliesslich solle sich die Teuerungsrate an den bisherigen Kostensteigerungen der Kostenprognosen und der Teuerung vergleichbarer internationaler Bauprojekte im Nuklearbereich orientieren und entsprechend erhöht werden. Der pauschale Sicherheitszuschlag solle erhöht werden. Weiter wird beantragt, dass das Ende der Beitragspflicht mindestens bis zum Ende des Baus der Tiefenlager verlängert werde. Darüberhinausgehend stellt der Kanton Basel-Landschaft weitere Anträge, die über die Vorlage hinausgehen.

SH: Der Kanton Schaffhausen stimmt der Vorlage weitgehend zu, lehnt aber die Reduktion des Anspruchs der Betreiber auf eine Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze ab.

AR: Der Kanton Appenzell-Ausserhoden lehnt folgende Anpassungen ab: Ausschluss der Rückerstattungen von Fondsmitteln im Falle der Überdeckung des Soll-Bestandes bis zum Vorliegen der Schlussabrechnung; Anpassung der Parameter Anlagerendite und Teuerungsrate; Reduktion des Anspruchs der Betreiber auf eine Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze.

AI: Der Kanton Appenzell-Innerhoden lehnt folgende Anpassungen ab: Ausschluss der Rückerstattungen von Fondsmitteln im Falle der Überdeckung des Soll-Bestandes bis zum Vorliegen der Schlussabrechnung; Anpassung der Parameter Anlagerendite und Teuerungsrate; Reduktion des Anspruchs der Betreiber auf eine Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze.

SG: Der Kanton St. Gallen begrüsst die Vorlage weitgehend, vermisst aber eine transparente Angabe über die finanziellen Auswirkungen der Revision im erläuternden Bericht.

AG: Der Kanton Aargau lehnt folgende Anpassungen ab: Anpassung der Parameter Anlagerendite und Teuerungsrate; Reduktion des Anspruchs der Betreiber auf eine Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze.

TG: Der Kanton Thurgau lehnt folgende Anpassungen ab: Ausschluss der Rückerstattungen von Fondsmitteln im Falle der Überdeckung des Soll-Bestandes bis zum Vorliegen der Schlussabrechnung; Anpassung der Parameter Anlagerendite und Teuerungsrate; Reduktion des Anspruchs der Betreiber auf eine Vertretung in den Organen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds auf einen Drittel der verfügbaren Sitze.

TI: Der Kanton Tessin verzichtet auf eine inhaltliche Kommentierung der Vorlage, stimmt dieser aber grundsätzlich zu.