Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 14 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung SEFV

4. Grundsätzliche Bemerkungen zur Vernehmlassung

Der überwiegende Teil der Stellungnahmen konzentriert sich auf die oben unter Ziffer 1 aufgeführten fünf Hauptpunkte der Revision.

4.1. Generell akzeptierte Punkte der Vorlage

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst den Hauptpunkt Buchstabe d der Revision (Erleichterung Rückforderungsprozess mittels Akonto-Modells) ausdrücklich. Die weiteren Vernehmelassungsteilnehmenden haben keine Stellung dazu genommen und keine Kritik dazu geäussert.

4.2. Mehrheitlich akzeptierte Punkte der Vorlage

Der Hauptpunkt Buchstabe a der Revision (Streichung pauschaler Sicherheitszuschlag / Verankerung neue Methodik) ist mehrheitlich auf Zustimmung gestossen: Der derzeit geltende pauschale Sicherheitszuschlag von 30 % sei aufgrund der neuen Methodik in Zuge der Erstellung der Kostenstudien, bei denen pro Kostenelement Unsicherheiten, Chancen und Risiken berücksichtigt würden, obsolet geworden. Generell begrüsst wird zudem der dadurch verbundene Gewinn an Transparenz und Genauigkeit bei der Kostenermittlung.

Eine Minderheit fordert die Beibehaltung des pauschalen Sicherheitszuschlags bzw. dessen Erhöhung. Gewisse Vernehmlassungsteilnehmenden verweisen hierbei auf die Analyse von Oxford Global Projects, die eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags auf mehr als 200 % nahelegt. Die Pflicht zur Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags solle zudem auf Stufe Verordnung beibehalten werden.

4.3. Mehrheitlich abgelehnte Punkte der Vorlage

Gegen die Hauptpunkte b (Anpassung Parameter Beitragsberechnung), c (Stärkung unabhängige Mitglieder der Organe von STENFO) und e (Verbot vorzeitige Rückerstattungen von Fondsmitteln) ist von einem grossen Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden ablehnende Kritik geäussert worden. Eine Mehrheit regt an, an den besagten Punkten keine Änderungen vorzunehmen und die derzeit geltenden Formulierungen der SEFV beizubehalten.

Hinsichtlich der Anpassung der Realrendite wird argumentiert, dass der derzeit festgesetzte Wert von 2 % bereits einer sehr konservativen Prognose entspreche. Zudem haben die in der Vergangenheit tatsächlich erwirtschafteten Renditen die von der Verordnung angenommenen 2 % deutlich übertroffen. Grundsätzlich hätten die Fonds einen sehr langen Finanzierungshorizont, weswegen auf eine häufige Anpassung der Parameter zu verzichten sei. Eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bringt vor, dass die jährlichen Kostensteigerungen im Bereich der nuklearen Entsorgung zwischen 2.95 und 4.61 % lägen. Entsprechend sollte die Teuerungsrate erhöht werden.

Zur Stärkung der unabhängigen Mitglieder in den Organen von STENFO wird geltend gemacht, dass die unabhängigen Mitglieder der Organe bereits heute in der Mehrzahl seien. Die Eigentümer seien für die Übernahme der Stilllegungs- und Entsorgungskosten verantwortlich und verfügten über eine hohe Fachkompetenz in den für die Verwaltung der Fonds erforderlichen Bereichen. Eine weitergehende Verringerung der Vertretung der Eigentümer in den Fondsgremien sei deshalb weder sachgerecht noch erforderlich. Eine Minderheit begrüsst die Änderung. Die Stärkung der Unabhängigkeit und Beschlussfähigkeit der Organe von STENFO orientiere sich an den Grundsätzen der Good Governance. Die Organe von STENFO sollten demgemäss allerdings ausschliesslich mit unabhängigen Mitgliedern bestellt werden.