Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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JA: Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden zeigt eine breite Akzeptanz bezüglich des Konzepts, dass die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durch Branchenregelungen unter Vorbehalt der Genehmigung durch das BAV erfolgt. Die KöV sowie die Kantone SO, LU, FR, NW, ZG, SG, SZ, AG, wie auch Teilnehmende aus der öV-Branche weisen darauf hin, dass die öV-Branche daran arbeitet, die nötigen Beschluss- und Umsetzungsorgane für die Branchenlösungen zu schaffen (Alliance Swisspass).
TEILWEISE und NEIN wird oft damit begründet, dass der Erlass der Branchenregulierungen durch die öV-Branche allein erfolgen soll. Es wird gefordert, dass Dritte sowie das BAV miteinbezogen werden (economiesuisse, its-ch, ASTAG, FRS, TCS, MaaS Global, USIC, hotelleriesuisse, asut). Es wird kritisiert, dass eine Branchenregelung das Risiko für Wettbewerbsabreden und prohibitive Zugangsbedingungen beinhaltet (SGV, economiesuisse, WEKO, hotelleriesuisse, asut). Die WEKO weist darauf hin, dass das Kartellrecht anwendbar ist und sie gegebenfalls auch eine vom BAV genehmigte Branchenregelung als kartellrechtlich unzulässig beurteilen und untersagen könnte. Ein Ausschluss der Anwendbarkeit des Kartellgesetzes müsste im PBG ausdrücklich und spezifisch geregelt werden. Einige Teilnehmende fordern, dass thematisch differenziert zu regeln ist, was von der Branche erlassen werden darf und was (insbesondere Datenschutz/Verwendung) aus Gründen der Transpa-
renz/Objektivität durch/unter den Lead des BAV bzw. in einer Verordnung erfolgen soll (SGB, SEV). Die TPG wünschen explizit eine Regelung durch den VöV und nicht durch ch-direct, das durch die drei Unternehmen SBB, ZVV und Postauto dominiert und demzufolge nicht neutral ist.