Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Die Zustimmenden (JA) sind der Ansicht, dass angesichts der thematischen Zusammenhänge eine Ausweitung der Zuständigkeit der bereits im Bereich des Bahnverkehrs tätigen RailCom zweckmässig ist. Die WEKO weist auf parallele Zuständigkeiten zwischen der RailCom und der WEKO hin, da die WEKO das Kartellgesetz unabhängig von den Entscheiden der RailCom auf Sachverhalte bezüglich den Zugang zum öV-Vertriebsmarkt und Zugangs- und Nutzungsbedingungen anwenden kann.
Mehr als ein Drittel der Stellungnahmen weist darauf hin, dass sich die RailCom bisher in erster Linie mit dem Zugang zum Eisenbahnnetz befasst hat und das Vertriebsgeschäft eine neue Aufgabe darstellt (die KöV und 21 Kantone, die Parteien FDP und SVP, die Dachverbände SGV, economiesuisse und SGB, die LITRA und der VVL und 6 weitere Organisationen). TEILWEISE wird darauf hingewiesen bzw. gefordert, dass Anpassungen der Strukturen und des Know-hows für dieses neue Aufgabenfeld erforderlich sind.
Die Ablehnenden (NEIN) sind der Ansicht, dass die RailCom nicht bzw. nur bedingt geeignet ist für die Rolle der Marktaufsicht im Vertrieb bzw. dass es eine andere unabhängige Instanz braucht. Vereinzelt wird gefordert, dass das BAV oder ein paritätischer Beirat die Marktaufsicht übernehmen soll (SVP, SGB, SEV, economiesuisse, hotelleriesuisse, asut). Der SGV erachtet die RailCom als ungeeignetes Organ, die Zuständigkeiten von Preisüberwacher und der WEKO bleiben vorbehalten. Andere möchten Streitigkeiten zum konkreten Zugang den Zivilgerichten überlassen (SBB, LITRA, Post-Auto).
Die TPG und die its-ch erachten den Namen RailCom für unzutreffend bzw. ungeeignet, und TPG schlägt deshalb vor, diese Instanz MobilCom zu nennen.