Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur VVEA

2.3.4 Beurteilung der Umsetzung

2.3.4.1 Stellungnahme der Kantone

Alle Kantone halten die vorgeschlagenen Änderungen für umsetzbar. Dort wo einzelne Kantone eine Änderung ablehnen, erfolgt dies aus fachlichen Gründen und nicht wegen fehlender Umsetzbarkeit.

Zwei Kantone äussern sich zum Vollzug des Unternehmerbegriffs, welcher jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung war. Der Kanton BS ist der Meinung, dass die Definition des Begriffs «Unternehmen» nicht vollzugstauglich ist, da unakzeptabler administrativer Aufwand für die Gemeinden (bei der Festlegung der Monopolzugehörigkeit der Unternehmen) verursacht wird. Daher wird die Anpassung des Begriffs «Unternehmen» verlangt. Auch der Kanton SO stört sich an der Definition des Begriffs «Unternehmen» und wünscht eine pragmatische Lösung, damit den Gemeinden der hohe administrative Aufwand entfällt.

2.3.4.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Die Wirtschaftsverbände und die übrigen Teilnehmer der Vernehmlassung sehen keine grundsätzlichen Probleme bei der Umsetzung der angepassten Bestimmungen. Ihre Kommentare und Anträge betreffen einzelne Verordnungsbestimmungen bzw. bestimmte Elemente der Erläuterungen.

Elf weitere Rückmeldungen, von Dachverbänden und weiteren interessierten Kreisen, beziehen sich, wieder ausserhalb des Gegenstandsbereichs der vorliegenden Vernehmlassung, auf die Schwierigkeiten im Vollzug des Unternehmensbegriffs. Eine Anpassung von Artikel 3 Buchstabe b (Unternehmensbegriff) wird beantragt, damit der Vollzug der Verordnung für Städte und Gemeinden mit vertretbarem Aufwand gewährleistet wird. Es wird vorgeschlagen, dass für die Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Summe der Vollzeitstellen eines Unternehmens pro Gemeinde zu verwenden sei.

11/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394