Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur VVEA
Aus den Reihen der Kantone gab es sechs (SZ, ZG, UR, AR, VD, VS), aus weiteren interessierten Kreisen eine Ablehnung (PUSCH) der Vorlage. Fünf Kantone (LU, UR, ZG, TG, VD) wollen die Berichterstattungspflicht für Zwischenlager zu Kontrollzwecken oder aus Harmonisierungsgründen mit den übrigen Abfallanlagen beibehalten. Der Kanton VD schlägt zusätzlich zur Beibehaltung der Berichterstattungspflicht, eine Harmonisierung der Berichterstattung mit den Bestimmungen der VeVA vor. ECO SWISS will eine Modifizierung der Meldepflicht, derart, dass die Meldepflicht nur besteht, falls die Zwischenlagerung länger als ein Jahr dauert. VSMR schlägt eine zusätzliche Aufnahme von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe e vor.
2.3.2.5 Änderungen der Bestimmungen zum Zwischenlager (Art. 29)
Eine überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst den Vorschlag (34 Stellungnahmen: BE, OW, NW, GL, ZG, FR, SG, GR, AG, TG, VD, NE, GE, JU, FDP, SP, SSV, SGB, SVKI, ECO SWISS, InfraWatt, HEV, Swissmem, FSKB, INOBAT, Stadt Genf, Stadt Biel, Auto Recycling, STIL, VASSO, UFS, cemsuisse, VSMR, Swiss Textiles).
Einige Rückmeldungen stimmen der Vorlage zu, wünschen aber eine Aufnahme des Themas in eine VVEA Vollzugshilfe (SO, AI, AR, GE, PUSCH, FSKB).
Acht Teilnehmende der Vernehmlassung stimmen der Vorlage teilweise zu (LU, SO, BS, BL, SH, TI, svu|asep, usic).
Aus den Reihen der Kantone gab es fünf (SZ, UR, AR, AI, VS), aus weiteren interessierten Kreisen ebenfalls fünf Ablehnungen (PUSCH, scienceindustries, SBV, Infra, arv) der Vorlage. Die Kantone UR, BS, AR, AI, sowie PUSCH, usic, SBV, Infra und arv wünschen sich (mit unterschiedlichen Argumenten) eine (wenigstens teilweise) Beibehaltung der heutigen Bestimmungen. Die Kantone AI und AR verweisen auf die potentielle Problematik des Chromat-Leaching bei Lagerung von Betonabbruch. Der Kanton TI möchte den ersten Absatz der bestehenden Regelung beibehalten und verweist auf den Grundwasserschutz und die Möglichkeit der Errichtung von Zwischenlager ausserhalb des Au für den Fall der Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung. Scienceindustries lehnt die vorgeschlagene Bestimmung hinsichtlich einer notwendigen Konformität des Abfalls für den jeweiligen Deponietyp ab und schlägt stattdessen eine Formulierung zur getrennten Lagerung von Abfällen im Zwischenlager auf Deponien vor.
2.3.2.6 Änderungen der Bestimmungen zum Zwischenlager (Art. 30)
Eine überragende Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst den Vorschlag (42 Stellungnahmen: LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, NE, GE, JU, FDP, SP, SSV, SGB, SVKI, PUSCH, ECO SWISS, InfraWatt, HEV, Swissmem, INOBAT, Stadt Genf, Stadt Biel, Auto Recycling, STIL, VASSO, UFS, scienceindustries, cemsuisse, VSMR, arv, Swiss Textiles).
Sieben Teilnehmende der Vernehmlassung stimmen teilweise zu (BE, BL, SH, VS, svu|asep, usic, Infra). Die Kantone BE und BL wünschen eine Ergänzung der Möglichkeit der Kantone finanzielle Garantien einzufordern, hinsichtlich des Konkursfalls. Svu|asep will die Bestimmung zur finanziellen Garantie als Muss-Bestimmung umgesetzt wissen.
Zu diesem Vorschlag gab es nur zwei Ablehnungen (SZ und SBV). Der SBV will in seiner Stellungnahme eine Ausnahme der Zwischenlager auf Baustellen erwirken. Ähnlich geäussert hat sich dazu Infra.
2.3.2.7 Erhöhung der Mengenschwelle zur Berichterstattung für Anlagen zur Behand-
lung von metallischen Abfällen (Art. 6 Abs. 1 Bst. b)
Die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen stimmt der vorgeschlagenen Änderung zu: 41 Stellungnahmen (von total 67) davon 22 Kantone (BE, LU, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU) und 19 weitere Interessenten (FDP, SSV, SGB, SVKI, ECO SWISS, InfraWatt, Swissmem, INOBAT, Stadt Genf,
7/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394