Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur VVEA

2.3.2.9 Anforderungen an die thermische Behandlung von Sonderabfällen mit orga-

nisch gebundenen Halogenen (Art. 32 Abs. 2 Bst. c) und Anforderungen an die thermische Behandlung von flüssigen Abfällen mit tiefem Flammpunkt (Art. 32 Abs. 2 Bst. d)

Die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen stimmt der vorgeschlagenen Änderung zu (38 Stellungnahmen: BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU, FDP, SSV, SGB, PUSCH, ECO SWISS, InfraWatt, Swissmem, INOBAT, Stadt Genf, Auto Recycling, VASSO, UFS, scienceindustries, cemsuisse, arv, Swiss Textiles).

Drei Stellungnehmende stimmen teilweise zu (GR, SP, VSMR). Der Kanton GR weist darauf hin, dass aus der aktuellen Formulierung nicht hervorgeht, ob sich die Mindesttemperatur auf die Feststoffe oder die Rauchgase bezieht und, dass es für die Vollzugsbehörde schwierig ist, die Effektivität anderer Mindesttemperaturen und Verweilzeit zu beurteilen und zu kontrollieren. Die SP verlangt, dass ein solche Beurteilung nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen soll.

Abgelehnt wird die Änderung einzig vom Kanton SZ.

2.3.2.10 Grenzwert für Benzo(a)pyren in Abfällen, die als Rohmaterial für die Herstellung von Zement verwendet werden (Anhang 4, Ziffer 1.1)

Die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen stimmt der vorgeschlagenen Änderung zu (38 Stellungnahmen: BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU, FDP, SP, SGB, PUSCH, ECO SWISS, InfraWatt, Swissmem, usic, INOBAT, Auto Recycling, VASSO, scienceindustries, CHGEOL, cemsuisse, arv, Swiss Textiles). 3 Stellungnehmende stimmen teilweise zu (GR, SBV, Infra). Dabei wird die Bedeutung der Verwertung als Rohmaterial gegenüber der Deponierung hervorgehoben. Insbesondere sind die Standortkantone von Zementwerken Graubünden, Aargau, Bern und Neuenburg mit Erhöhung des Grenzwertes für Benzo(a)pyren einverstanden. Aus der Sicht des Kantons Graubünden ist die Begründung allerdings nicht nachvollziehbar, weil das übliche Verhältnis zwischen dem gesamten PAK-Gehalt und Benzo(a)pyren eher bei 250:25 als bei 250:10 liegt.

Drei Stellungnehmende lehnen die Vorlage ab (SZ, aefu, UFS).

Die aefu sprechen sich gegen die Änderung aus, weil sie befürchten, dass ein Teil des mit dem Rohmaterial eingetragenen Benzo(a)pyren verdampft und via Abluft in die Umwelt gelangt. Kanton VD (DGE, DSAS) ist der Meinung, dass eine Erhöhung des Grenzwertes für Benzo(a)pyren nur unter vorgängiger Berücksichtigung der Gesundheitsrisiken für betroffene Arbeitskräfte und Bevölkerung akzeptierbar ist. Die UFS sind gegen die Erhöhung des Grenzwertes, weil Benzo(a)pyren oft als Mass für die ganze PAK-Gruppe und deren Wirkung verwendet wird.

2.3.2.11 Verwendung von Aushub- und Ausbruchmaterial sowie Schlämmen aus des-

sen Aufbereitung zur Herstellung von Zementklinker (Anhang 4, Ziffer 1.4, 1.5 und 1.6)

Die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen stimmt der vorgeschlagenen Änderung zu:

 Ziffer 1.4: 32 Zustimmungen (BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU, FDP, SP, SGB, InfraWatt, Swissmem, INOBAT, Auto Recycling, VASSO, UFS, scienceindustries, cemsuisse, Swiss Textiles), neun teilweise Zustimmung (BS, SG, GR, PUSCH, ECO SWISS, SBV, CHGEOL, Infra, arv), 1 Ablehnung (SZ).

9/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394