Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur LRV

5.3.1.1 Massnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen

Die Änderungen betreffend Massnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft stossen bei den Kantonen mehrheitlich auf Zustimmung. Landwirtschaftliche sowie der Landwirtschaft nahestehende1 Verbände (im Folgenden "landwirtschaftsorientierte Verbände genannt) lehnen die Änderungen mehrheitlich ab. Die Umweltverbände stimmen den Änderungen zu. Die SP und die UFS haben sich dafür, die SVP dagegen ausgesprochen.

Kantone, Behörden und behördenähnlichen Organisationen

In der Kategorie der Kantone, Behörden und behördenähnlichen Organisationen stimmen deren 15 den Änderungen zu (AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, NW, SG, SH, SO, ZG, ZH, Cercl'Air, EKL). Sie merken an, dass die Ammoniakemissionen negative Effekte auf die Umwelt haben und der Handlungsbedarf gross sei, da bei der Minderung der Ammoniakemissionen eine grosse Ziellücke bestehe. Zudem schreiben die Kantone AR, BE, BL, BS, SO, ZH sowie der Cercl'Air, dass die Einsatztauglichkeit der Massnahmen im Rahmen der Ressourcenprojekte deutlich belegt worden und es immer das Ziel gewesen sei, Massnahmen nach Jahren der Förderung zu fordern. Es sei nun an der Zeit, mittels Vorschriften eine flächendeckende Anwendung des Stands der Technik zu erreichen, da reine Förderprogramme von freiwilligen Massnahmen nicht ausreichen würden. Auch die Kantone OW und TI merken an, dass die breite Einsatztauglichkeit der emissionsarmen Ausbringtechnik im Rahmen der Ressourcenprojekte belegt worden sei.

Sieben Kantone stimmen mehrheitlich zu (AG, FR, GR, LU, NE, OW, TI). Von den mehrheitlich zustimmenden Kantonen stimmen einige der Änderung der Direktzahlungsverordnung (DZV; 910.13) nicht (AG, NE) oder nur teilweise (GR, LU, TI) zu. Es werden Schwierigkeiten bei der Umsetzung und den Kontrollen erwähnt. Zudem wird auf die höheren Kosten und Einschränkungen bei der Gülleausbringung hingewiesen und bemerkt, dass für die Umstellung genügend Zeit einzuräumen sei. Es wird auch bemerkt, dass die Massnahmen nicht ausreichen würden, um das Umweltziel zu erreichen. Zudem wird explizit auf die Bedeutung von unmissverständlichen Vollzugshilfen und die Berücksichtigung von regionalen Unterschieden hingewiesen.

Die beiden Kantone TG und UR lehnen die Änderungen mehrheitlich ab. Für den Kanton TG ist es zwar unbestritten, dass es weitere Schritte zur Minderung der Ammoniakemissionen braucht, er weist aber auf praktische Probleme bei der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen und die damit verbundenen Mehrkosten hin. Er erachtet den Anteil von 40 Prozent der heute mit Schleppschlauch ausgebrachten Gülle als sehr gering und schreibt, dass ein Obligatorium noch nicht mehrheitsfähig sei, es brauche daher geeignete Förderinstrumente. Der Kanton UR erachtet die vorgesehenen Änderungen als unverhältnismässig und weist diese aus land- und volkswirtschaftlicher Sicht zurück. Beide Kantone fordern, dass Emissionsminderungsmassnahmen weiterhin finanziell vom Bund zu unterstützten seien.

Die beiden Kantone AI und SZ lehnen die Änderungen ab. Sie bewerten ein Obligatorium für solche Massnahmen als unnötig und unverhältnismässig. Der Kanton AI schreibt auch, dass es nicht statthaft sei, emissionsarme Ausbringverfahren über die LRV zu lancieren, solange die Diskussionen zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) nicht abgeschlossen seien.

Der Kanton VS äussert sich kritisch gegenüber der Vorlage und verweist auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Massnahmen besonders in Berggebieten. Er beantragt eine Aktualisierung der landwirtschaftlichen Vollzugshilfen und schreibt, dass zur Deckung der durch die vorgesehenen Massnahmen entstehenden Mehrkosten eine finanzielle Unterstützung durch den Bund vorzusehen sei.

1 Mit "der Landwirtschaft nahestehende Verbände" sind folgende Vereinigungen gemeint: AG Berggebiet, Kompostforum, ÖLN-KIP, PIOCH, SAB, SLV, SVLT 22/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394