Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur LRV
snahmen seien heute Stand der Technik. Ohne gesetzliche Verankerung seien in den betroffenen Bereichen keine ausreichenden Fortschritte zu erwarten. Allerdings stufen sie die vorgesehenen Massnahmen als bei weitem nicht ausreichend ein und erwarten zur Erreichung des Umweltziels zusätzliche Massnahmen sowie eine Verbesserung des Vollzugs. Zusätzlich zu technischen Massnahmen brauche es insbesondere eine Reduktion der Tierbestände und eine Anpassung im Konsum weg von den tierischen Kalorien.
Unternehmen
Als einziges Unternehmen hat sich die Quali Nova zur Vorlage geäussert. Die Quali Nova nimmt keine Stellung zu den technischen, fachlichen oder politischen Aspekten der Vorlage, verlangt aber klare Vorgaben statt "Empfehlungen" für den Vollzug.
5.3.1.2 Weitere Massnahmen (Holzbacköfen, Aschegehalt und Dampfruckausnahme)
Die Ausdehnung der bereits in der LRV geltenden Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für gewerblich genutzte handbeschickte Backöfen auch auf automatische Backöfen stösst bei den Stellungnehmenden auf breite Zustimmung (45). Während eine deutliche Mehrheit der Kantone und behördlichen Stellungnehmenden sowie der Wirtschafts- und Fachverbände aus dem Brenn- und Treibstoffbereich einer Erhöhung des Grenzwerts für den Aschegehalt bei anderen flüssigen Brennstoffen ganz oder teilweise zustimmen (32), wird diese Änderung von den Umweltverbänden sowie von zwei politischen Parteien und wenigen Fachverbänden abgelehnt (19). Eine Mehrheit der Kantone stimmt der vorgeschlagenen Verlängerung für die Ausnahme des Dampfdrucks beim Benzin im Sommerhalbjahr bis 2025 zu, ebenso die betroffenen Fachverbände sowie einige weitere Verbände (32). Die Umweltverbände sowie einige Wirtschafts- und Fachverbände lehnen dies jedoch ab (20). Der Kanton SZ äussert sich zu den Änderungen der Vorlage pauschal ablehnend.
5.3.2 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln
5.3.2.1 Art. 13 Abs. 2bis DZV: Begrenzung von Luftverunreinigungen Übersicht der Positionen
In 32 Stellungnahmen wird der vorgesehenen Erwähnung der LRV in Artikel 13 Absatz 2bis DZV zugestimmt (AR, BE, BS, BL, FR, GE, GL, JU, OW, SG, SH, SO, Cercl'Air, EKL, Bio Suisse, Bird Life, Pro Natura, PUSCH, SGB, SP, UFS, VCS, Vision Landwirtschaft, WWF, WWF Appenzell, WWF BE, WWF FR, WWF JU, WWF NE, WWF SH, WWF TG, WWF VS). Fünf Kantone stimmen der Änderung teilweise zu (GR, LU, TI, ZG, ZH). In 32 Stellungnahmen wird die DZV-Änderung abgelehnt (AG, AI, NE, NW, TG, UR, AG Berggebiet, AGORA, AgriJura, BVAR, BV NW, BV OW, BV UR, BVBB, bvsz, cajb, JULA ZCH, KKO, LBV, LF, Prométerre, SAB, sbv-usp, SGBV, SLV, SMP, SOBV, Suisseporcs, SVLT, Swiss Beef, ZBB, ZBV). Fünf Stellungnahmen, die keine spezifischen Aussagen zu Artikel 13 DZV machen, lehnen die vorgesehenen Vorschriften grundsätzlich ab (SZ, Kompostforum, Ökostrom Schweiz, SBLV, SVP). Der svu|asep, welcher ebenfalls keine spezifischen Aussagen zu Artikel 13 DZV macht, stimmt den vorgesehenen Vorschriften in der LRV zu. Der Kanton VS äussert sich generell kritisch gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen. Der Kanton VD äussert sich nicht einheitlich.
Begründungen
Gründe für die Zustimmung sind, dass mit der Übernahme der Ammoniakminderungsmassnahmen in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nach DZV die Kohärenz mit der landwirtschaftlichen Gesetzgebung gewährleistet werde und im Vollzug die notwendige Verbindlichkeit erreicht werden könne. Die Kantone BE, BL, BS, SO sowie der Cercl'Air erwähnen zudem, dass die Berücksichtigung der lufthygienischen Aspekte im ÖLN eine langjährige Forderung der Luftreinhaltefachstellen sei.
24/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394