Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten

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dem Bund zwar eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung privatwirtschaftlicher

Erwerbstätigkeiten ein (siehe dazu Kap. 5.1). Bis anhin hat der Bund von dieser

Rechtsetzungsbefugnis jedoch auf diesem Rechtsgebiet nicht Gebrauch gemacht; es

existieren somit für den Jugendschutz bei öffentlichen Vorführungen keine bundesrechtlichen Regeln.

Die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film formuliert neben den Empfehlungen zum Zulassungsalter für Filme auf Bildtonträgern (vgl. 1.4.1) auch solche für öffentliche Filmvorführungen.

Der Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen ist in fünfzehn Kantonen gesetzlich geregelt.58 Elf Kantone verpflichten die Veranstalterinnen von öffentlichen Filmvorführungen zur Deklaration einer Altersangabe für die gezeigten Filme.59 In sechs Kantonen wird kontrolliert, ob sich die Filmvorführenden an die rechtlichen Bestimmungen des Jugendschutzes halten.60

Die öffentliche Veranstaltung von Videospielmessen bzw. -turnieren und Ähnlichem ist

nicht gesetzlich geregelt.

58 Vgl. Huegli, Eveline / Bolliger, Christian (2015): Erhebung und Überprüfung der Regulierungsaktivitäten der Kantone in Bezug auf den Jugendmedienschutz. Bern: BSV. S. 13, aktualisiert durch das BSV. Es handelt sich um die Kantone BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SO, TI, VD, VS und ZH.

59 Es handelt sich um die Kantone BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, SG, VD, VS und ZH. Vgl. Bundesrat (2015): Jugend und Medien. Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in der Schweiz. Bern: BSV. Das Filmgesetz im Kanton ZG wurde per 09.05.2015 aufgehoben.

60 Es handelt sich um die Kantone BL, BS, GE, GL, VD und ZH. Vgl. Bundesrat (2015).