Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten

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Investitionskosten anfallen werden. Ein Unternehmen schätzt demgegenüber, dass für die Anpassung der Kassensysteme zur Sicherstellung der Alterskontrolle einmalige Kosten von bis zu 240 000 Franken anfallen könnten. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die

Alterskontrolle, die neu für Inhalte aller Altersstufen vorgeschrieben ist (bisher nur für

16+/18+) werden auf ca. 15 000 Franken pro Unternehmen und je für den Film- und den Videospielebereich geschätzt (Personalaufwand für Kontrolle und Schulung der

Mitarbeitenden). Bei rund sechs grossen Detailhändlerinnen in der Schweiz würden das Gesamtkosten von ca. 180 000 Franken pro Jahr bedeuten.

Die Mehrkosten für mittlere und kleinere Detailhändlerinnen, welche Filme und Videospiele anbieten, konnten im Rahmen der RFA nicht abgeschätzt werden.

Anbieterinnen von Abrufdiensten

Im VE-JSFVG ist vorgesehen, dass Anbieterinnen von Abrufdiensten zur Einrichtung von Systemen zur Alterskontrolle und für die elterliche Kontrolle verpflichtet werden. Gemäss Befragung im Rahmen der RFA wird bei den in der Schweiz marktführenden Telekommunikationsunternehmen, die VoD anbieten, davon ausgegangen, dass die aktuell bestehenden Systeme diese Anforderungen bereits erfüllen und daher für sie keine resp. nur geringe Mehraufwände gegenüber den Status quo entstehen.

Zu Plattformdiensten existieren keine Schätzungen der mutmasslichen Aufwände. Die in diesem Bereich marktführenden Unternehmen befinden sich alle im Ausland. Auch für Akteurinnen, die Filme oder Videospiele herstellen (Filmproduzentinnen und Videospielentwicklerinnen) werden keine Kosten aufgeführt. Auch sie sind grossmehrheitlich im Ausland ansässig. Ihnen werden mit der neuen Regelung voraussichtlich keine Mehrkosten entstehen, insbesondere falls sich die zukünftig in der Schweiz verbindlich erklärte Jugendschutzregelung auf bereits bestehende Altersklassifizierungssysteme (wie FSK und PEGI) stützt. Bei einer Schweizspezifischen Regelung werden die weiter oben aufgeführten Akteurinnen, welche in der Schweiz Filme verleihen bzw. Videospiele vertreiben, bei den im Ausland hergestellten Filmen und Videospielen die Aufgabe der Alterseinstufung übernehmen. Schweizer Herstellerinnen könnten hingegen die Alterseinstufung allenfalls auch selber vornehmen. In diesem Fall würde sich ein Teil der weiter oben genannten, bei den Filmverleiherinnen bzw. Videospielvertreiberinnen anfallenden Kosten zu ihnen verschieben.

3.3.2 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Wettbewerbswirkungen

In der im Rahmen der RFA durchgeführten Umfrage gab ein Teil der befragten Branchenakteurinnen und -akteure und Unternehmen an, dass sie aufgrund eines zukünftigen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele und den damit verbundenen Mehrkosten mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Unternehmen rechnen, sollten diese von der Regelung nicht erfasst werden. Dies gelte vor allem für den Onlinebereich (Online-Handel, Abruf- und Plattformdienste), bei dem konkurrierende ausländische Angebote einfach zugänglich sind. Diese Befürchtung äussern vor allem Befragte aus dem Videospielbereich.

Auswirkungen auf die Preise von Filmen und Videospielen

Die anfallenden Mehrkosten werden sich gemäss den Erwartungen der im Rahmen der RFA befragten Akteurinnen in erster Linie in sinkenden Unternehmensgewinnen und nicht in Preiserhöhungen widerspiegeln. Dies, weil Konsumentinnen und Konsumenten zumindest im digitalen Bereich problemlos auf ausländische Konkurrenzangebote ausweichen können und Preiserhöhungen daher kontraproduktiv wären. In der der RFA wird hierzu einschränkend erwähnt, dass die Befragten angesichts der unklaren Ausgestaltung der Ko-Regulierung von einer Ausgestaltungsform mit maximalen Auswirkungen auf ihr Unternehmen ausgingen.

Wäre die Ko-Regulierung hingegen so zu interpretieren, dass viele der aktuell bereits im Rahmen der Selbstregulierung umgesetzten Jugendschutzmassnahmen die Anforderungen