Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten

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3 Auswirkungen

Die Auswirkungen des JSFVG auf den Bund, die Kantone, die Wirtschaft und die Gesellschaft wurden im Rahmen einer einfachen Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durch ein privates Institut untersucht.86 Die Einschätzung der Auswirkungen in einem frühen Stadium der Normsetzung ist immer herausfordernd, wird hier aber noch zusätzlich erschwert durch das Prinzip der Ko-Regulierung, welches zur Folge hat, dass einige Handlungspflichten in Bezug auf Umfang, Inhalt, Frequenz und Intensität erst in den künftigen Jugendschutzregelungen konkretisiert werden und teilweise schwer absehbar sind. Aus diesem Grund sind die ausgewiesenen Auswirkungen im Sinne einer ersten und groben Einordnung zu verstehen.

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund

Mit dem JSFVG werden auf den Bund neue Aufgaben zukommen wie insbesondere die Prüfung der Jugendschutzregelungen, die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten der Normadressatinnen sowie den Vollzug durch die Kantone, die jährliche Berichterstattung und die regelmässige Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen zum Jugendschutz nach dem JSFVG.

Gemäss RFA muss beim Bund für den Vollzug des JSFVG mit Sachkosten in der Höhe von durchschnittlich rund 75 000 Franken pro Jahr gerechnet werden. Dazu kommen zusätzlich 40 000 Franken für die erstmalige Prüfung der von den Jugendschutzorganisationen vorgeschlagenen Jugendschutzregelungen. Die Umsetzung der Vorlage wird zudem voraussichtlich personelle Auswirkungen in der Höhe von rund einer Stelle beim BSV haben. Dies entspricht einer ersten Grobschätzung auf der Basis der RFA. Der genannte Mehrbedarf im Personalbereich und dessen Finanzierung wird im Hinblick auf die Inkraftsetzung des JSFVG nochmals grundsätzlich überprüft werden.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Mit dem VE-JSFVG werden die Kantone mit der Kontrolle der Einhaltung der Pflichten betreffend die Alterskennzeichnung und die Alterskontrolle bei Anbieterinnen von audiovisuellen Trägermedien und Veranstalterinnen vor Ort betraut. Zudem sind sie zuständig für die

Ahndung von Widerhandlungen sowie die jährliche Berichterstattung an das BSV über

kantonale Kontrolltätigkeiten und Massnahmen resp. Sanktionen. Die Umsetzung dieser Handlungspflichten wird gemäss erster Schätzung der RFA Initialkosten von rund 6000

Franken sowie jährliche Personal- und Sachkosten in der Höhe von insgesamt 9000 Franken pro Kanton verursachen. Für alle Kantone zusammen belaufen sich somit die einmalig

anfallenden Kosten auf ca. 160 000 Franken und die jährlichen administrativen Mehraufwände auf rund 230 000 Franken.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.3.1 Wirtschaftliche Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen

Jugendschutzorganisationen

Künftig würde für den Film- und den Videospielebereich je eine Jugendschutzorganisation wichtige Vollzugsaufgaben übernehmen wie die Erarbeitung einer Jugendschutzregelung, die Aufsicht über die Einhaltung dieser Regelung, die Massnahmen gegen ihre Mitglieder bei Verstössen gegen die Jugendschutzregelung, die Einsetzung und den Betrieb einer Anlaufstelle

86 Meier et al. (2018): Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zum Vorentwurf für eine Ko-Regulierung im Film- und Videospielbereich. Basel: B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG: www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Kinder- und Jugendpolitik > Jugendschutz.