Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 64Fedlex · Erläuternder Bericht
sowie die Berichterstattung. Gemäss RFA müssten die zwei Jugendschutzorganisationen mit Initialkosten von je rund 150 000 Franken rechnen (v.a. für die Etablierung der Organisation an sich und die Erarbeitung der Jugendschutzregelung). Die wiederkehrenden administrativen Aufwände werden auf jährlich rund 135 000 Franken pro Organisation geschätzt.
Filmverleiherinnen und Videospielvertreiberinnen
Die wichtigsten Handlungspflichten laut VE-JSFVG für Akteurinnen, die Filme verleihen oder Videospiele vertreiben (Publisher), sind die Alterseinstufung der Filme bzw. Videospiele gemäss des in der Jugendschutzregelung festgelegten Altersklassifizierungssystems sowie die Alterskennzeichnung von Filmen und Videospielen. Die im Rahmen der RFA in diesem Tätigkeitsbereich befragten Akteurinnen gehen davon aus, dass sich auch die zukünftigen Jugendschutzregelungen am bestehenden FSK- bzw. PEGI-Klassifizierungssystem orientieren werden.
Die befragten Akteurinnen aus dem Filmbereich schätzen die einmaligen Investitionskosten auf 10 000 Franken pro Unternehmen, um Prozesse für die Alterseinstufung einzuführen. Dies ergibt auf den ganzen Branchenzweig hochgerechnet einmalig anfallende Kosten in der Höhe von 500 000 Franken. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Alterseinstufung werden auf insgesamt 156 000 Franken geschätzt, dies für die Alterseinstufung von Filmen, die über keine FSK-Einstufung verfügen. Sofern die künftige Jugendschutzregelung keine
Visionierungen von Filmen (vgl. Kap. 1.4.1) mehr vorsieht, könnten dadurch Einsparungen in der Höhe von 54 000 Franken pro Jahr resultieren, so dass die jährlichen Kosten noch bei 102 000 Franken lägen. Sollte sich die zukünftige Jugendschutzregelung im Filmbereich nicht an FSK orientieren, sondern ein eigenes, Schweiz-spezifisches System etablieren, dann gehen die befragten Unternehmen von erheblichen Kosten aus, die ein Ausmass annehmen könnten, das den wirtschaftlichen Betrieb empfindlich beeinträchtigen würde.
Für den Videospielbereich wird davon ausgegangen, dass für die überwiegende Mehrheit der Akteurinnen, die Videospiele vertreiben, keine substanziellen administrativen Mehraufwände erwachsen, da der weit überwiegende Teil der in der Schweiz verkauften Videospiele bereits über eine Alterseinstufung nach PEGI verfügt.
Kinounternehmen sowie Veranstalterinnen von öffentlichen Anlässen im Bereich der Videospiele
Die befragten Kinounternehmen gehen alle davon aus, dass gegenüber dem Status quo keine Mehraufwände erwachsen – diese Aussage gilt unabhängig der Grösse, Anzahl der Kinosäle oder dem Standort. Begründet wird dies mit der bereits bestehenden Praxis der Alterskontrolle sowie dem Umstand, dass gemäss VE-JSFVG Alterskontrollen entfallen können, wenn
Minderjährige von einer erwachsenen Person begleitet werden.
Im Bereich Videospiele nahm im Rahmen der RFA nur eine Veranstalterin von öffentlichen Anlässen an der Befragung teil. Das Unternehmen konnte die voraussichtlich anfallenden Mehrkosten nicht quantifizieren. Aus Sicht des befragten Unternehmens, welches
Videospielmessen durchführt, wäre eine durchgängige Zugangskontrolle für sämtliche
Altersstufen mit einem enormen Aufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden. Die Umsetzung würde bedingen, dass für jedes Videospiel ein abgeschirmter Bereich mit
Eingangskontrolle einzurichten wäre – bisher gelte dies nur für Videospiele mit
Alterseinstufung 18+. Unter diesen neuen Voraussetzungen wäre es in der Praxis nicht mehr möglich, Videospiel-Veranstaltungen durchzuführen. Die Auswirkungen für diesen
Geschäftszweig werden entsprechend als sehr hoch eingeschätzt.
Detailhandel Filme und Videospiele
Detailhändlerinnen, die Filme und Videospiele verkaufen, müssen laut VE-JSFVG
sicherstellen, dass alle Filme und Videospiele mit einer gut sichtbaren Alterskennzeichnung versehen sind. Zudem haben sie Abgabekontrollen durchzuführen. Die meisten der im
Rahmen der RFA befragten grossen Unternehmen gehen nicht davon aus, dass