Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 66Fedlex · Erläuternder Bericht
der Ko-Regulierungen erfüllen, wäre mit deutlich geringeren Auswirkungen auf die
Unternehmensgewinne zu rechnen.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Mit dem JSFVG sollen Minderjährige vor dem Konsum von für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden, um sie vor einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen, psychischen, sittlichen oder sozialen Entwicklung und somit ihrer Gesundheit zu schützen. Im Rahmen der RFA wurde u.a. zur Frage der Wirksamkeit der geplanten Regelung eine Umfrage bei Kantonsvertreterinnen und -vertretern, Branchenverbänden und Unternehmen durchgeführt. Die Befragten sind tendenziell der Meinung, dass die geplante Ko-Regulierung einige der aktuellen Defizite des Kinder- und Jugendschutzes in den Bereichen Film und Videospiele auszuräumen vermag, insbesondere das Problem der heute teilweise fehlenden bzw.
uneinheitlichen und nicht für alle verbindlichen Regulierung. Durch eine einheitliche
Alterseinstufung und Alterskennzeichnung kann zudem die Transparenz für die
Konsumentinnen und Konsumenten erhöht werden. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Betreuungspersonen können so besser beurteilen, ob der Konsum von konkreten Filmen und Videospielen für Kinder einer bestimmten Altersgruppe geeignet sind. Kritischer wird hingegen beurteilt, ob Kinder und Jugendliche damit tatsächlich besser geschützt werden. Dies vor allem mit der Begründung, dass Medienkanäle, die von Kindern und Jugendlichen immer häufiger verwendet werden (z.B. Plattformdienste), im Ausland domiziliert und so der
Schweizer Gesetzgebung mehrheitlich entzogen sind.
Aus Sicht von Meier et al. (2018) sind daher die Möglichkeiten, mit denen Rechtsgleichheit zwischen Schweizer Normadressatinnen und aus dem Ausland tätigen Akteurinnen hergestellt werden kann, bestens auszuloten. Zudem brauche es für einen wirksamen Jugendschutz weitere Bemühungen wie die Einbindung ausländischer Akteurinnen, die Mitwirkung an europäischen und internationalen Massnahmen in Sachen Jugendmedienschutz sowie die Verbesserung der Medienkompetenzen von Eltern, Kindern und Jugendlichen.
3.5 Synthese der Kosten und des Nutzens
Die vorgesehene Regelung ist gegenüber dem Status Quo mit einem höheren Aufwand für die Akteurinnen in den Bereichen Film und Videospiele (Alterseinstufungen, zusätzliche
Alterskontrollen etc.) und die Behörden (Aufsicht, Kontrollen, Sanktionierung etc.) verbunden.
Eine abschliessende Einschätzung der Wirksamkeit der Neuregelung ist gemäss RFA nur schwer möglich: Es werden mit der geplanten Ko-Regulierung zwar Defizite der aktuellen Regulierung behoben und in der Schweiz für den Film- und Videospielebereich je einheitliche und für alle verbindliche Jugendschutzbestimmungen sowie Sanktionsmassnahmen
geschaffen. Hingegen werden «Bezugskanäle mit Sitz im Ausland wie Torrent-Portale,
Streaming-Anbieter, Sharehoster aber auch speziell bei Kindern und Jugendlichen beliebte Plattform- und Abrufdienste wie YouTube oder Netflix (…) durch die Schweizer Ko-
Regulierung nicht direkt erfasst»87. Immerhin werden aber für audiovisuelle Abruf- und
Plattformdienste mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU (wie Netflix und YouTube)
ähnliche Anforderungen gelten wie in der Schweiz. Offen ist, in welchem Umfang Kinder und Jugendliche zum Bezug ungeeigneter Inhalte auf nicht oder nicht im selben Ausmass
regulierte, alternative Plattformen ausweichen werden.
87 Meier et al. (2018): 52.