Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten
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Teilweise Zustimmung zu Artikel 30 in der vorgeschlagenen Formulierung
6 Kantone (LU, BS, BL, TI, VD, GE), SESF, Experts Romandie, FSP, KKJP, PJ und SAJV
stimmen Artikel 30 in der vorgeschlagenen Formulierung nur teilweise zu und formulieren die nachfolgend dargestellten Anregungen und Vorbehalte.
• Weitere Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 30
LU, BS und BL halten fest, dass die Kosten der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar seien, da die Umsetzung noch nicht konkretisiert sei. Für TI bleiben einige Zweifel bezüglich der Höhe der Kosten für die Kantone und den Kostenverteilschlüssel. TI erwartet eine klare und angemessene Verteilung der Kosten unter den drei Akteuren. KKJP ist der Ansicht, dass die Höhe der Kosten für die Kantone eher unterschätzt werde und dass diese auch von der Grösse des Kantons abhängen werden. PJ erachtet die Kosten allgemein als eher zu tief budgetiert und regt an, die Kosten für den regulierenden Kinder- und Jugendmedienschutz den Kosten für die Prävention gegenüber zu stellen, um deren Verhältnis zu prüfen.
FSP weist darauf hin, dass je nach Ausarbeitung der Jugendschutzregelungen, die Kostenverteilung auf die verschiedenen Akteursgruppen sehr unterschiedlich ausfallen könnte (bspw. vergleichsweise hohe Kosten für den Bereich der Videospiele-Veranstaltungen). Daher müsse eine alternative Kostenverteilung in Bezug auf einzelne Massnahmen möglich sein – auch um Neuentwicklungen (bspw. von Alterskontrollsystemen für Plattformdienste) zu fördern. Aus Sicht von SESF dürfen die Kosten der Jugendschutzorganisationen die junge E-Sport-Branche nicht unverhältnismässig in ihrer Entwicklung hemmen und dringend anderweitig benötigte Ressourcen verschlingen. Es sei daher im Interesse des Bundes, sich an den Kosten der Jugendschutzorganisationen zu beteiligen.
GE weist auf das Risiko hin, dass die Branche aus Kostengründen auf Visionierungen von Filmen verzichten könnte, was den Jugendschutz schmälern würde. VD und GE bringen zusätzlich vor, dass der Kostenanteil von Bund und Kantonen ausreichend gross sein müsse, damit die Unabhängigkeit des Service Public gewährleistet sei.
Für SAJV ist es dringend notwendig, dass die gewinnorientierten Plattformen ausreichend in die Pflicht genommen werden und die finanzielle Verantwortung übernehmen, die einer Ko-Regulierung angemessen sei.
Experts Romandie bringt vor, die Kosten dürften nicht auf die Preise abgewälzt werden.
Ablehnung von Artikel 30
1 Kanton (GL) erachtet die Delegation von bundesrechtlich normierten Kontroll- und Vollzugsaufgaben, ohne dass sich der Bund an anfallenden Kosten beteiligt, als unbefriedigend und fordert eine Kostenbeteiligung des Bundes. 1 weiterer Kanton (OW) fordert, dass dem Kanton keine zusätzlichen Kosten auferlegt werden. Der Aufbau des Know-Hows und die Umsetzung der Aufgaben im personellen wie auch im finanziellen Bereich seien durch Gebühren oder finanzielle Mittel des Bundes zu decken.
SGV lehnt die Vorlage grundsätzlich ab und ist der Meinung, dass der Bund alleine für die Kosten der neuen Aufgaben von Privaten und Kantone aufkommen soll, wenn er schon eine neue Regelung erlasse.
Fds, Pro Cinema, SKV, Cdf und JIM, lehnen die in Artikel 30 vorgesehene Kostenteilung ab und verweisen dabei auf die seit Jahren wirtschaftlich angespannte Lage, die im Bereich Jugendschutz für die Auswertungskanäle Kino und Tonbildträger keine Kostensteigerung zulasse. Vielmehr müsse das neue Gesetz ermöglichen, die komplexen Strukturen und Abläufe der aktuell geltenden «Vereinbarung über eine schweizerische Kommission