Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten

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Weitere Allgemeine Anträge

Drei Vernehmlassende (Economiesuisse, strasseschweiz, WKBL) wollen, dass das ARE einen Gesamtüberblick über die Probleme publiziert, die mit jeder Generation angegangen werden.

Zwei Stellungnahmen (SG, Regio Wil) setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit von Massnahmenänderungen in der Verordnung festgeschrieben und in den Richtlinien detailliert geregelt wird.

Die SVP lehnt die Finanzierung von ausländischen Projekten und von Eisenbahnprojekten generell ab.

Die Agglomeration St.Gallen-Bodensee beantragt, den Mechanismus der Festlegung des Beitragssatzes zu überprüfen

Der Kanton Nidwalden beantragt, dass Massnahmen aus dem Bereich Landschaft unter gewissen Bedingungen ebenfalls mitfinanziert werden können.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund möchte, dass sich der Bundesrat mit der Frage befasst, ob für die Prüfung der Agglomerationsprogramme genug Ressourcen zur Verfügung stehen.

3.3 Anträge zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs PAVV

Artikel 1, Massnahmen

Absatz 1: Pro Bahn beantragt, dass ein Agglomerationsprogramm zwingend auch Umweltmassnahmen enthalten muss. Der Kanton Tessin regt an, dass nicht mitfinanzierte Verkehrsmassnahmen (lit. b) nur noch fakultativ im Agglomerationsprogramm aufgeführt werden müssen.

Absatz 2: Sieben Vernehmlassende (Economiesuisse, strasseschweiz, TCS, WKBL, Infra Suisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Centre Patronal) wollen, dass für jede Massnahme auch die «Auswirkungen auf Verkehrskapazität und Verkehrsfluss» angegeben werden müssen. Swiss Cleantech möchte für «grössere Verkehrsmassnahmen» eine eigentliche Zweckmässigkeitsprüfung in der Verordnung verankern. Zwei Stellungnahmen (SAB, Arbeitsgruppe Berggebiet) schlagen vor, die Verordnung müsse einen «Nachweis verlangen, dass die Massnahme nicht über andere Instrumente finanziert werden kann».

Artikel 3, Kohärenz

Allgemein: Der Kanton Nidwalden beantragt, die Kohärenz sei nur allgemein für das Agglomerationsprogramm (z.B. auf Stufe Teilstrategien) und nicht für jede einzelne Verkehrsinfrastrukturmassnahme auszuweisen.

Absatz 1: Sieben Vernehmlassende (AR, GL, UR, SZ, VS, Agglomeration Brig/Visp/Naters, RKGK) wollen sichergestellt haben, dass Programme mit einer Lücke in der Generationenabfolge und mit Schwerpunkten, welche mit Bund im Rahmen der Standortbestimmungsgespräche vereinbart wurden, bei der Beurteilung nicht bestraft werden. Der Kanton Schwyz spricht sich dafür aus, dass die Generationenkohärenz erst ab der 3. Generation beurteilt wird.

Absatz 2: In 20 Stellungnahmen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, LU, SH, SO, SG, VS, ZG, ZH, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform, SSV, CVP) wird gefordert, die Verordnung sei durch einen Absatz zu ergänzen, der besagt, dass die Agglomerationsprogramme, insbesondere das Zukunftsbild, mit den angestrebten Siedlungs- und Verkehrsentwicklungen eine zentrale Grundlage der nationalen Planungen (u.a. STEP Schiene und Nationalstrasse) darstellen. Der Schweizerische Gemeindeverband betont, die Abstimmung zwischen den STEP Nationalstrasse und STEP Schiene und Agglomerationsprogramm könne nicht auf die Ebene der Agglomerationsprogramme delegiert werden, sondern gehöre auf jene des Bundes. Er beantragt zudem, die Verordnung so zu ergänzen,