Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten
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3.2 Allgemeine Bemerkungen
Struktur und Lesbarkeit
20 Vernehmlassende (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SG, SH, SO, TG, UR, VS, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform, BPUK) fordern, dass die Struktur und Lesbarkeit der Verordnung verbessert werden müsse. Insbesondere wird bemängelt, dass der Aufbau der PAVV nicht mit jenem der Richtlinie (RPAV) übereinstimmt. Auch der Begriff «Landschaft» werde in diesen beiden Erlassen unterschiedlich verwendet.
Aufwand
Zwölf Vernehmlassende (AG, AI, BL, BS, JU, SO, SG, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) stellen fest, der finanzielle, personelle und administrative Aufwand für die Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms sei sehr hoch und werde mit der vorliegenden Teilrevision nochmals steigen. Sie beantragen, die Verordnung so zu überarbeiten, dass der Aufwand deutlich reduziert wird.
Berücksichtigung agglomerationsspezifischer Besonderheiten
Sechs Vernehmlassende (AR, GL, UR, VS, Agglomeration Brig/Visp/Naters, RKGK) möchten, dass bei der Massnahmenbewertung auf agglomerationsspezifische Besonderheiten Rücksicht genommen wird. Der Kanton Nidwalden regt zudem die Schaffung eines vereinfachten Anforderungkatalogs für Agglomerationen bis zu einer gewissen Grösse an. Drei Vernehmlassende (SAB, Arbeitsgruppe Berggebiet, CVP) bemängeln, dass kleine Agglomerationen durch die einheitlichen Kriterien systematisch benachteiligt werden und regen die Schaffung von Grössenklassen von Agglomerationen an. Sechs Vernehmlassende (Naturfreunde, Pro Velo, PUSCH, SES, VCS, WWF) sind demgegenüber der Meinung, der Finanzanteil, welcher mittleren und kleinen Agglomerationen zur Verfügung gestellt wird, sei in vergangenen Generationen zu gross gewesen.
Zusammenarbeit zwischen Bund und Agglomerationen
In sechs Stellungnahmen (AR, GL, UR, VS, Agglomeration Brig/Visp/Naters, RKGK) wird gefordert, der Austausch zwischen dem Bund und den Agglomerationen sei zu verstärken. Bereits auf Verordnungsstufe sei zu verankern, dass die Kantone und Agglomerationen bei der Erarbeitung der Richtlinie einbezogen werden müssen.
Verhältnis Richtplan-Agglomerationsprogramm
Vier Vernehmlassende (SO, VD, VS, Agglomeration Brig/Visp/Naters) regen an, dass in gewissen Fällen der Agglomerationsperimeter auch im kantonalen Richtplan festgelegt werden können soll. Darüber hinaus fordern drei Stellungnahmen (SH, ZG, Agglomeration Brig/Visp/Naters), dass bei der Beurteilung von Siedlungsmassnahmen die kantonalen Vorgaben als Beurteilungsmassstab zu verwenden seien. Namentlich sollen keine Vorgaben gemacht werden, die über die kantonalen Richtpläne hinausgehen.
Berücksichtigung von Umweltaspekten
In zehn Stellungnahmen (Swiss Cleantech, Pro Bahn, Pro Velo, Naturfreunde, PUSCH, SES, VCS, GLP, GPS, SP) wird eine stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten gefordert. Die Agglomerationsprogamme müssten zum obersten Ziel haben, den Verkehr vom motorisierten Individualverkehr in den öffentlichen und den Fuss- und Veloverkehr zu verlagern.
Umgekehrt zielen drei Vernehmlassende (Economiesuisse, strasseschweiz, Centre Patronal) auf eine Mittelverteilung ab, die sich an der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsnachfrage orientiert. Das Centre Patronal fordert zudem direkt, es müsse mehr Geld in den MIV fliessen. Infra Suisse lehnt die Aufnahme von zusätzlichen Massnahmen in den Bereichen Landschaft, Natur und Umwelt generell ab. Der Kanton Zug will die Bereiche Landschaft und Umwelt ganz aus der PAVV (und dem Agglomerationsprogramm) gestrichen haben.