Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten

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früheren Fassung zurückzukehren. Insbesondere die Bestimmung, dass das ARE bei fehlenden Angaben die Agglomerationsprogramme nur dann nicht prüft, wenn «dadurch eine zweckmässige Beurteilung nicht möglich» ist (Absatz 3), stösst auf Kritik.

Absatz 2: Vier Vernehmlassende (NW, SH, TI, Talkessel Schwyz) beantragen, dass die Frist zur Nachreichung von fehlenden Angaben auf mindestens 28 Tage ausgedehnt wird.

Absatz 3: In 18 Stellungnahmen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, LU, SG, SH, SO, ZG, Agglo Basel, Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform, BPUK, RKGK) wird gefordert, in der Verordnung sei festzulegen, dass der Entscheid des ARE, ein Agglomerationsprogramm nicht weiter zu prüfen, mittels einer anfechtbaren Verfügung ergeht.

Artikel 12, Prüfung der Grundanforderungen

Zu diesem Artikel gingen die analogen Anträge wie zum Artikel 11 ein: Rückkehr zur früheren Fassung (insbesondere Streichung von «und ist dadurch eine zweckmässige Beurteilung nicht möglich»), Erlass einer Verfügung.

Artikel 13, Massnahmenbeurteilung

Absatz 2: 20 Vernehmlassende (AG, AI, BL, BS, FR, LU, SG, SH, SO, ZG, VS, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Frauenfeld, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform, BPUK, Schweizerischer Gemeindeverband, SSV, HKBB) fordern, für Grossprojekte müsse ein angepasster Bewertungsmassstab gelten. Der Kanton Zürich möchte, dass Massnahmen generell unabhängig von der Höhe der Investitionskosten beurteilt werden.

Absatz 3: Der Kanton Fribourg beantragt, allfällige Umpriorisierungen müssten im Rahmen der Fachgespräche bzw. in Abstimmung mit den Trägerschaften stattfinden.

Artikel 14, Programmbeurteilung

Allgemein: Neun Vernehmlassende (Naturfreunde, Pro Bahn, Pro Velo, PUSCH, SES, VCS, WWF, GPS, SP) sprechen sich dafür aus, dass in die Berechnung der Kosten auch die externen Kosten einbezogen werden. Economiesuisse und Strasseschweiz möchten, dass in der PAVV explizit genannt wird, es seien auch die Restinvestitions-, Unterhalts- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Der Kanton Freiburg plädiert dafür, mehr qualitativ statt quantitativ zu prüfen. Der WWF möchte, dass sämtliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auf ihre Zukunftstauglichkeit geprüft werden. Economiesuisse schlägt vor, die Verordnung mit einer Bestimmung zu ergänzen, dass sich die Fokussierung eines Agglomerationsprogrammes auf die Erhöhung der wirtschaftlichen Standortattraktivität positiv auf die Bewertung auswirkt.

Absatz 1: Elf Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, ZH, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, dass Programme unabhängig von den Kosten beurteilt werden sollen. Drei Vernehmlassende regen an, dass zusätzliche Beurteilungskriterien in die Verordnung aufgenommen werden sollen nämlich: «Flächenanspruch pro Verkehrsteilnehmer» (WWF) bzw. «Auswirkungen auf die Verkehrskapazität und den Verkehrsfluss» (Economiesuisse, strasseschweiz).

Absatz 2: Acht Vernehmlassende (Naturfreunde, Pro Bahn, Pro Velo, PUSCH, SES, VCS, GPS, SP) beantragen, in der Bemessung des Nutzens sollte neben den aufgeführten Kriterien (Gesamtwirkung auf den Verkehr, Siedlung, inklusive Landschaft und Umwelt) auch die Wirkung auf den Energieverbrauch und CO2-Ausstoss und die Verschiebung des Modalsplits zugunsten des öV explizit berücksichtigt werden. Zehn Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) wünschen sich mehr Transparenz bezüglich der quantitativen Beurteilung von Siedlungsmassnahmen bzw. eine Differenzierung der Beurteilung gegenüber Verkehrsmassnahmen.

Absatz 4: Sechs Stellungnahmen (SG, SG, ZH, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, bei der quantitativen Beurteilung des Umsetzungsstandes solle nur die jeweilige Vorgängergeneration beurteilt werden; auf den Einbezug der 1. und 2. Generation sei verzichten.