Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten

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Artikel 20, Informationspflicht

SSV und Schweizerischer Gemeindeverband fordern, dass das ARE eine «technische Richtlinie für die korrekte Formulierung der Programme zuhanden von Regionalplanungsgruppen, Städten und Gemeinden» erstellt und publiziert.

Artikel 21, Vollzug

Gemäss 11 Vernehmlassenden (AG, BL, BS, SG, SO, VS, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) soll in diesem Artikel explizit geregelt werden, dass das ARE Richtlinien über die Prüfung der Agglomerationsprogramme erlassen kann. Die Kantone und die Trägerschaften sollen in die Erarbeitung der Richtlinien einbezogen werden.

3.4 Redaktionelle Anträge

Insgesamt gingen 22 redaktionelle Anträge ein, die auf Klärung der Begrifflichkeit, Verbesserung der Struktur und Erhöhung der Verständlichkeit abzielen. Im Folgenden sind (nur) diejenigen Anträge aufgeführt, die von mehreren Vernehmlassenden unterstützt werden.

Artikel 1

Absatz 3: 10 Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) schlagen folgende Neuformulierung dieses Absatzes vor: «Handelt es sich um eine Verkehrsinfrastrukturmassnahme (Einzelmassnahme) im Ausland, so ist überdies anzugeben, ob ein massgeblicher Nutzen in der Schweiz im Rahmen der Gesamtwirkung für die Agglomeration zu erwarten ist»

Absatz 4: 9 Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform) beantragen, diesen Absatz zu streichen und Angaben zu Zeithorizonten in Artikel 1 Absatz 1 zu integrieren.

Artikel 2

6 Vernehmlassende (BE, Fr, SG, ZG, Agglomeration Brig/Visp/Naters) beantragen, das Wort «genehmigen» durch «beschliessen» zu ersetzen.

Artikel 9

10 Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) beantragen, diesen Artikel an das Ende des 1. Abschnitts («Anforderungen an Agglomerationsprogramme») zu verschieben.

Artikel 14

Absatz 5: Sechs Vernehmlassende (SG, ZG, ZH, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) beantragen, es sei zu präzisieren, was mit «entsprechenden Agglomerationsprogrammen» gemeint ist.

3.5 Anträge zum Erläuterungsbericht

Vier Vernehmlassende (BPUK, VS, GR, SG) fordern, der Begriff Landschaft sei einheitlich zu definieren und ihr Stellenwert im erläuternden Bericht darzulegen.

Die Arbeitsgruppe «Austauschplattform Bund-Kantone», GR, VS und die RKGK beantragen, im erläuternden Bericht sei auszuführen, wie mit der Bewertung von Programmen, die eine Generation ausgelassen haben, bezüglich inhaltlicher Kohärenz umgegangen wird, wobei sicherzustellen sei, dass diese Agglomerationen für die entstandene Lücke nicht benachteiligt werden.

Drei Vernehmlassende (RKGK, Obersee, GR) beantragen, im erläuternden Bericht sei darzulegen, wie der Bund mit der Beurteilung von Programmen umgeht, welche begründet eine Schwerpunktsetzung vorgenommen haben und somit im Rahmen von zwei Programmgenerationen nicht alle Themen abdecken können.