Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten

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Artikel 15, Prüfbericht

In 18 Stellungnahmen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, LU, SG, SH, SO, ZG, Agglo Basel, Brig/ Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform, BPUK, RKGK) wird gefordert, in der Verordnung sei festzulegen, dass das Ergebnis der Prüfung mittels einer anfechtbaren Verfügung eröffnet wird.

Artikel 16, Höhe der Investitionskosten

Zwei Vernehmlassende (FR, SSV) plädieren dafür, dass für Massnahmen bis 10 Mio. CHF (statt 5 Mio. CHF) pauschale Bundesbeiträge ausgerichtet werden können. Pro Bahn regt an, den Pauschalbeitrag zu indexieren.

Artikel 17, Berechnung

Allgemein: Zehn Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform, Regio Wil) bemängeln, der vorliegende Entwurf bringe nicht mehr Klarheit über die Handhabung von Pauschalbeiträgen, insbesondere nicht zur Frage, ob die Agglomerationen einen gewissen Spielraum bei der Verteilung der Pauschlabeiträge unter den Massnahmenträgern haben. Sie regen daher die Schaffung eines zusätzlichen Absatzes an, in dem klargestellt wird, dass dies möglich ist.

Absatz 1: Elf Vernehmlassende (AG, BE, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, unterschiedliche Kosten pro Leistungseinheiten müssten konvertibel sein, so dass sie im Bedarfsfall kostenneutral um- bzw. austauschbar sind.

Absatz 4: Die Agglomeration La Chaux-de-Fonds spricht sich für die Streichung dieses Absatzes aus.

Artikel 18, Beginn der Ausführung von Bauvorhaben

Absatz 1: Insgesamt 25 Vernehmlassende (AG, AI, AR, BL, BS, LU, NW, SG, SH, SO, TI, VS, ZG, ZH, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, La Chaux-de-Fonds, Regio Wil, Obersee, RUN, Arbeitsgruppe Austauschplattform, BPUK, Schweizerischer Gemeindeverband, HKBB, SSV) beantragen in irgend einer Form, die Umsetzungsfristen seien zu verlängern, wobei es für die konkrete Länge der Frist verschiedene Vorschläge gibt (minimal: Verlängerung auf fünf Jahre; maximal: Verlängerung auf sechs Jahre und drei Monate). Mehrmals wird auch beantragt, dass die Frist nicht mit dem Bundesbeschluss über das jeweilige Agglomerationsprogramm, sondern am Jahresende nach dem Bundesbeschluss zu laufen beginnen soll. In 20 Stellungnahmen (AG, AR, FR, GR, LU, SG, SH, TG, UR, VS, ZG, Agglomeration St.Gallen-Bodensee, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Frauenfeld, La Chaux-de-Fonds, Regio Wil, RUN, BPUK, RKGK, Schweizerischer Gemeindeverband) wird beantragt, eine Massnahme solle als umgesetzt gelten, sobald die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet ist.

Absatz 2: Der Kanton Schaffhausen möchte klar geregelt haben, ob es auch dann zu einer Fristverlängerung kommt, wenn eine Generation übersprungen wird.

Absatz 4: Sieben Vernehmlassende (SG, NW, SZ, La Chaux-de-Fonds, Regio Wil, RUN, Schwyz) beantragen, diesen Absatz zu streichen.

Artikel 19, Anforderungen an Richtplanrelevante Massnahmen

11 Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, VS, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, dass die Anforderungen herabgesetzt werden: für Siedlungsmassnahmen soll die Festsetzung spätestens vier Jahre nach der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung vorliegen müssen, für Verkehrsmassnahmen soll die Verabschiedung der Festsetzung durch den Kanton genügen. Von sechs Vernehmlassenden (Naturfreunde, PUSCH, Pro Velo, SES, VCS, WWF) werden die Anforderungen explizit begrüsst.