Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/18: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) · 18 Seiten
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dass die kommunale Ebene zwingend in die Prozesse des Agglomerationsprogramms einbezogen werden muss.
Artikel 4, Grundanforderungen
Buchstabe a: Neun Vernehmlassende (AG, BL, BS, SO, SG, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, den «Einbezug der Bevölkerung in dieser absoluten Form» zu streichen. Pro Bahn spricht sich für eine Präzisierung dieser Bestimmung aus. Der SGB unterstützt die Bestimmung explizit.
Buchstabe b: Der Kanton Zug beantragt die Streichung von «inklusive Landschaft». Die KBNL sowie Fussverkehr Schweiz wollen, dass dieser Artikel so beibehalten wird, «auch wenn von Seiten Dritter andere Anträge erfolgen sollten». Der VöV möchte, dass der Güterverkehr in dieser Bestimmung explizit erwähnt wird.
Artikel 5, Vorprojekt
Allgemein: Neun Stellungnahmen (AG, BL, BS, SO, SG, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, es müsse klargestellt werden, dass sich die Anforderungen ausschliesslich auf A-Massnahmen beziehen. Ferner müsse aus der Verordnung oder den Richtlinien eindeutig hervorgehen, ob die MWSt im Betrag von 40 Mio. Franken enthalten ist oder nicht.
Absatz 1: 13 Vernehmlassende (AG, AR, BE, BL, BS, SO, SG, ZG, ZH, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform, IGöV Zürich) verlangen, der Schwellenwert solle bei 100 Mio. CHF belassen werden. Sollte der Schwellenwert wie vorgesehen auf 40 Mio. CHF gesenkt werden, solle in der Verordnung wenigstens die Möglichkeit einer Nachfrist für die Einreichung des Vorprojekts verankert werden.
Absatz 2: Falsch und daher zu streichen sei an dieser Stelle ausserdem der Begriff «Wirtschaftlichkeitsanalyse»; die Vorprojekte seien gemäss den Reglementen und Normen der SIA auszuarbeiten. Neun Vernehmlassende (AG, BL, BS, SO, SG, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform) schlagen vor, den Buchstaben b zu streichen, und die «Betriebs- und Unterhaltskosten» in den Buchstaben a zu integrieren. Angaben zur finanziellen Tragbarkeit seien nicht notwendig. Gemäss Swiss Cleantech genügt eine Wirtschaftlichkeitsanalyse nicht, sondern es sei zwingend eine eigentliche Zweckmässigkeitsprüfung zu erstellen.
Artikel 6, Aufbau des Agglomerationsprogramms
Buchstabe b: Der Kanton St. Gallen sowie die Region Wil schlagen vor, einen weiteren Aufzählungspunkt (Ziffer 5) zu ergänzen: «ein Dokumentationsblatt für jede Massnahme nationaler Planungen im Bereich Verkehr, die mit den Massnahmen nach Ziffer 2 zusammenhängen und deren Finanzierung feststeht.»
Buchstabe b, Ziffer 4: 10 Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform, KVF-S) schlagen vor, die Formulierung folgendermassen zu ändern: « […] Massnahmen nationaler Planungen in der Schweiz und im grenznahen Ausland im Bereich Verkehr […]».
Artikel 7, Hauptteil
Allgemein: Der Schweizerische Bauernverband beantragt, dass in Buchstabe a bis d jeweils das Wort «Kulturland» zu ergänzen sei, um dem zunehmenden Druck auf das Kulturland Rechnung zu tragen und entgegenwirken zu können. Zehn Vernehmlassende (AG, BL, BS, SO, SG, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Regio Wil, Arbeitsgruppe Austauschplattform) fordern, dass im ganzen Artikel 7 das Wort «Landschaft» gestrichen werden solle. Die KBNL sowie Fussverkehr Schweiz wollen dagegen, dass dieser Artikel so beibehalten wird, «auch wenn von Seiten Dritter andere Anträge erfolgen sollten».
Absatz 1: Neun Vernehmlassende (AG, BL, BS, SG, SO, ZG, Agglo Basel, Agglomeration Brig/Visp/Naters, Arbeitsgruppe Austauschplattform) schlagen vor, diesen Absatz so anzupas-