Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten

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lohnt es sich, eine Immobilie mit einem hohen Fremdfinanzierungsanteil zu erwerben und einen Teil des Vermögens in liquiden Vermögenswerten zu halten, um steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen. Für gut situierte Haushalte ist es nach einem Systemwechsel vorteilhaft, die Hypothek zu amortisieren, indem liquide Vermögenspositionen aufgelöst werden. In solchen Konstellationen fallen (teilweise) steuerbare Kapitalerträge weg, da das liquide Vermögen zur Amortisation verwendet wird. Ebenfalls ist von einer Ausweitung der Sparanstrengungen auszugehen, um die Hypothek möglichst zügig zu amortisieren. Diese vorwiegend finanziellen Umschichtungen sind wahrscheinlich. Je schärfer der Schuldzinsenabzug begrenzt wird, desto intensiver dürften die Anpassungsreaktionen ausfallen. Auch dürften vereinzelt Portfolioumschichtungen beobachtet werden, die nicht zu einer Reduktion der Bruttoverschuldung führen. So könnten vermögensstarke Haushalte bei Umsetzung der 3. Variante versuchen, ihre Wertpapiere in eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft einzubringen, um in den Genuss der Ausnahmeregelung für qualifizierte Beteiligungen zu kommen. Bei Umsetzung der 4. Variante ist es möglich, dass liquides Vermögen umgeschichtet wird, dieses aber nicht in den Schuldenabbau fliesst und stattdessen für die Finanzierung einer selbstgenutzten Zweitliegenschaft oder einer Renditeliegenschaft eingesetzt wird, da der Schuldzinsenabzug auf Erträge aus unbeweglichem Vermögen erhalten bleibt. Selbst wenn ein Abzugsverbot für Schuldzinsen (5. Variante) eingeführt würde, bestünde immer noch ein Gestaltungsspielraum in Form der Einbringung der Vermögenswerte in eine juristische Person.

Abbau der Verschuldung der privaten Haushalte: Die zuvor beschriebenen finanziellen Anpassungen sind volkswirtschaftlich erwünscht, wenn sie dazu führen, die Bruttoverschuldungsposition (und eventuell auch die Nettoverschuldungsposition) der privaten Haushalte abzubauen (vgl. Anhang II). Sollte das Zinsniveau allerdings plötzlich stark steigen und würden infolgedessen Preisrückgänge an den Immobilienmärkten resultieren, so dürften Finanzinstitute auf einen Abbau der hohen Bruttoverschuldung pochen. Während im jetzigen System die Zinsen weitestgehend abzugsfähig sind, ist dies im neuen System nicht mehr der Fall. Während der Übergangsphase vom alten ins neue System kann die Anfälligkeit des Finanzsystems weiterhin erhöht sein, auch wenn die Bruttoverschuldung im neuen System nach Abschluss der Anpassung zurückgegangen sein dürfte.

Indirekte Effekte: Sofern weniger (hochpreisige) Renovationen getätigt werden und der Fremdfinanzierungsgrad von Wohneigentum zurückgeht, hat dies negative Rückwirkungen auf die Wertschöpfung im Bau- und Finanzsektor. Auch Vorleistungserbringer dieser Branchen könnten negativ betroffen sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass dem Verlust an Wertschöpfung in diesen Sektoren ein Zuwachs an Wertschöpfung in anderen Sektoren (beispielsweise Baumarktketten) gegenübersteht. Letztere könnten sich einer grösseren Nachfrage erfreuen, weil von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern vermehrt Eigenleistungen vorgenommen werden. Auch nicht ausgeschlossen ist, dass vermehrt Handwerkerleistungen nachgefragt werden, ohne dass diese deklariert werden («Schwarzarbeit»). Typischerweise dürfte dies Arbeiten betreffen, die eher arbeits- statt kapitalintensiv sind und keinen regulatorischen Vorgaben unterliegen. Beispiele hierfür stellen Pinselrenovationen, das Tapezieren von Wän-