Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/23: STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · 8 Seiten
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Das folgende Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise; es wird davon ausgegangen, dass alle Aktiven betriebsnotwenig sind:
Berechnung Abzug auf Eigenfinanzierung
Eigenkapital Kern- Eigenkapital Sicherheits-
Durchschnitt Unterlegung Eigenkapital Unterlegung Eigenkapital Anteil Satz Inverser Satz % % % Bilanz
Flüssige Mittel (beriebsnotwendig) 200'000 0 0 100 200'000 2.6187 Darlehen Tochtergesellschaft 3'050'000 15 457'500 85 2'592'500 33.9444 Warenlager 2'200'000 40 880'000 60 1'320'000 17.2831 Immobilien 7'000'000 55 3'850'000 45 3'150'000 41.2439 Mobiliar 1'500'000 75 1'125'000 25 375'000 4.9100 Beteiligungen 8'000'000 100 8'000'000 0 0 0.0000
Total Aktiven 21'950'000 14'312'500 7'637'500
Fremdkapital 6'400'000 6'400'000
Eigenkapital 15'550'000
Total Passiven 21'950'000
Total massgebliches Kapital 14'312'500 1'237'500
Rendite zehnjähriger Bundesobligationen 1.00 Zinssatz gemäss Drittvergleich 2.50
Sicherheitseigenkapital: Anteil übrige Aktiven 817'439 66.0556 Sicherheitseigenkapital: Anteil Forderungen Nahestehende 420'061 33.9444
1'237'500 100.0000
kalk. Zinsabzug auf übrigen Aktiven 8'174
kalk. Zinsabzug auf Forderungen Nahestehende 10'502
Total kalk. Zinsabzug auf Eigenfinanzierung 18'676
Artikel 5
Absatz 1 regelt, dass sich die Höhe des Zinsabzugs aus der Multiplikation des gemäss Artikel 2 berechneten Sicherheitseigenkapitals mit dem Zinssatz nach Artikel 3 ergibt.
Absatz 2 hält in Abweichung von Absatz 1 fest, dass sich die Höhe des Zinsabzugs bei Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden aus dem gemäss Artikel 4 berechneten Sicherheitseigenkapital multipliziert mit dem Zinssatz ergibt, der dem Drittvergleich entspricht. Massgebend ist somit derjenige Zinssatz, den ein unabhängiger Dritter für die entsprechende Forderung verlangen würde. Da es sich bei der Anwendung dieses Zinssatzes um eine steuermindernde Tatsache handelt, muss die Gesellschaft den Nachweis über die Höhe des anwendbaren Zinssatzes erbringen.
5 Umsetzung
Der Abzug auf Eigenfinanzierung ist fakultativ für die Kantone. Ein Kanton, der die gesetzlichen Vorgaben betreffend der Mindestgewinnsteuerbelastung erfüllt, kann die Massnahme einführen. Dementsprechend obliegt auch deren Umsetzung den kantonalen Steuerbehörden. Auf Stufe Bund ist kein Abzug auf Eigenfinanzierung vorgesehen. Führt ein Kanton die Massnahme ein, so können die im Kanton ansässigen Gesellschaften den Abzug auf Eigenfinanzierung geltend machen.