Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/23: STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · 8 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Das folgende Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise; es wird davon ausgegangen, dass alle Aktiven betriebsnotwenig sind:

Berechnung Abzug auf Eigenfinanzierung

Eigenkapital Kern- Eigenkapital Sicherheits-

Durchschnitt Unterlegung Eigenkapital Unterlegung Eigenkapital Anteil Satz Inverser Satz % % % Bilanz

Flüssige Mittel (beriebsnotwendig) 200'000 0 0 100 200'000 2.6187 Darlehen Tochtergesellschaft 3'050'000 15 457'500 85 2'592'500 33.9444 Warenlager 2'200'000 40 880'000 60 1'320'000 17.2831 Immobilien 7'000'000 55 3'850'000 45 3'150'000 41.2439 Mobiliar 1'500'000 75 1'125'000 25 375'000 4.9100 Beteiligungen 8'000'000 100 8'000'000 0 0 0.0000

Total Aktiven 21'950'000 14'312'500 7'637'500

Fremdkapital 6'400'000 6'400'000

Eigenkapital 15'550'000

Total Passiven 21'950'000

Total massgebliches Kapital 14'312'500 1'237'500

Rendite zehnjähriger Bundesobligationen 1.00 Zinssatz gemäss Drittvergleich 2.50

Sicherheitseigenkapital: Anteil übrige Aktiven 817'439 66.0556 Sicherheitseigenkapital: Anteil Forderungen Nahestehende 420'061 33.9444

1'237'500 100.0000

kalk. Zinsabzug auf übrigen Aktiven 8'174

kalk. Zinsabzug auf Forderungen Nahestehende 10'502

Total kalk. Zinsabzug auf Eigenfinanzierung 18'676

Artikel 5

Absatz 1 regelt, dass sich die Höhe des Zinsabzugs aus der Multiplikation des gemäss Artikel 2 berechneten Sicherheitseigenkapitals mit dem Zinssatz nach Artikel 3 ergibt.

Absatz 2 hält in Abweichung von Absatz 1 fest, dass sich die Höhe des Zinsabzugs bei Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden aus dem gemäss Artikel 4 berechneten Sicherheitseigenkapital multipliziert mit dem Zinssatz ergibt, der dem Drittvergleich entspricht. Massgebend ist somit derjenige Zinssatz, den ein unabhängiger Dritter für die entsprechende Forderung verlangen würde. Da es sich bei der Anwendung dieses Zinssatzes um eine steuermindernde Tatsache handelt, muss die Gesellschaft den Nachweis über die Höhe des anwendbaren Zinssatzes erbringen.

5 Umsetzung

Der Abzug auf Eigenfinanzierung ist fakultativ für die Kantone. Ein Kanton, der die gesetzlichen Vorgaben betreffend der Mindestgewinnsteuerbelastung erfüllt, kann die Massnahme einführen. Dementsprechend obliegt auch deren Umsetzung den kantonalen Steuerbehörden. Auf Stufe Bund ist kein Abzug auf Eigenfinanzierung vorgesehen. Führt ein Kanton die Massnahme ein, so können die im Kanton ansässigen Gesellschaften den Abzug auf Eigenfinanzierung geltend machen.